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den die Kornbörse von New-York angestellt hat. Natürlich
existiren viele solche Beamte, welche den ganzen Tag über
in eigens für sie errichteten Gebäuden auf den Ausladeplätzen
sich aufhalten müssen, sich regelmässig ablösen, gerade wie
Lotsen im Hafen. Sie besehen und wägen den Weizen und
geben ihm seinen Grad, je nach Farbe, Qualität und Gewicht.
Das letztere ist von der Börsenbehörde festgesetzt, so dass
z. B. Weizen, der unter 58 Ibs. per Bushel wiegt, nicht in
Nr. I kommen darf; dagegen kann solcher von 60 Ibs. noch
unter Nr. i angesprochen werden, wenn er schlechte Farbe
hat, sehr unrein ist etc. Der gradirende Beamte erhält für
jede von ihm gradirte Waggonladung von circa 500 Bushel
20 Cents Gebühr. Nach diesen Graden allein wird
Weizen für Export in New-York gehandelt und finden wir
am oben genannten Tage (23. März 1881) daselbst folgende
Notirungen:
Marke White
Red
Nr. I
Nr. 2
r, Nr. 3
Spring Nr. 3
• • • • i-22'/2 Dollars per Bushel
• • • • ï *25'A « ,1 „
• • • • 1-24 ,1 „
• • • • ^22 ,2 ., , „
U. s. w.
1st der Weizen so schlecht, dass er in keinen der officiellen
Grade hineinpasst, so wird er zurückgewiesen und muss, wenn
er unter besonderer Marke hierher verkauft war, zum Schaden
des Versenders im offenen Markte verauctionirt werden. Ist
er schon im Besitze eines New-Yorker Kaufmannes, so kann
ihn der nur als „ungraded“ an amerikanische Müller verkaufen
und stand solcher red ungraded an jenem Tage 1.22 bis 1.22V2
Dollars. Er kommt nie in die Elevatoren, sondern wird in
anderen Speichern aufbewahrt.
Der Schwindel ist auch bereits in den Kornhandel ge
drungen. Inspectoren des Getreides in Chicago sind beschuldigt
worden, bestochen zu sein und falsch gradirt zu haben und
schwebte dieserhalb Ende 1882 ein Process eines grossen Ge
treidehändlers in Chicago. Doch war die Empörung der
Granger der Staaten im Norden und Westen von Chicago so
gross und ist ihr Einfluss so bedeutend, dass hier jedenfalls
Remedur geschaffen werden muss.