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eines Rückschlages in den Grundbesitzverhältnissen hat sich dar
nach nicht als unbegründet erwiesen. Die Zahl der Zwangsver
käufe ist in dem ganzen Bereich der Monarchie recht erheblich
gestiegen, und die Ergebnisse derselben liefern den Beweis, dass so
wohl die Werthe gewichen sind, als auch Käufer fehlen. In sehr
vielen Fällen traten nur die Hypothekengläubiger als Bieter auf,
wobei sich dann ein Besitzwechsel aus schwachen in stärkere Hände
vollzog“. Diese Erscheinungen, sowie die Mängel der Subhasta-
tionsordnung, welche bei den neueren Zwangsverkäufen recht
scharf hervorgetreten seien, werden als Ursache einer Verringerung
des Geschäftsverkehrs und der, aus Letzterer folgenden Verringe
rung des Geschäftsgewinnes genannt. Dem eingetretenen Werths-
rlickgang der Grundstücke entsprechend hat die Direktion eine
Revision und Reduktion ihrer Werthschätzungen vorgenoniinen, ist
nun aber überzeugt, dass Letztere jede Probe bestehen würden.
Verluste sind der Gesellschaft im vorigen Jahre nicht erwachsen,
dagegen hat sie ein in Berlin belegenes Grundstück um 11,000 M.
über den Beleihungsi)etrag von 108,000 M. erwerben müssen, welches
mit 150,200 M in der städtischen Feuer-Sozietät versichert ist. Im
Ganzen war sie an 18 Subhastationen gegen 21 im Vorjahr be
theiligt. An eigenen Hypotheken besass die Bank Ende v. J.
5,022,337 M., an solchen für Rechnung der Besitzer von Zertifikaten
und Prämienscheinen 1,402,800 M., an solchen für Rechnung der
Hypotheken - Depotschein-Besitzer 7,211,506 M. Ueber die Ver-
theilung der Hypotheken nach Stadt und Provinz enthält der
Geschäftsbericht keine direkte Auskunft. Dagegen wird mitgetheilt,
dass von den, Ende v. J. laufenden Versicherungen (und die vor
genannten Hypotheken sind von der Gesellschaft sämmtlich ver
sichert) per 37,492,754 M 24,781,843 M. auf Berlin, 5,851,809 M.
auf die Provinz Brandenburg, 2,596,851 M. auf die Rheinprovinz, der
Rest, mit Ausnahme von 249,000 M. ausserhalb Preussens belegenen
Hypotheken, auf andere preussische Provinzen entfallen. Eine
statutarische Beleihungsgrenze scheint nicht vorhanden zu sein.
Die Scheine, welche die Gesellschaft gegen ihre Hypotheken ausgibt,
zerfallen in Hypothcken-Antheil-Zertifikate, Hypotheken-Depotscheiue
und Hypotheken-Prämienscheine. Ob die Antheil-Zertifikate Schuld
scheine der Gesellschaft sind, oder nicht, erscheint uns nicht ganz
zweifellos. Da die, ihnen zu Grund liegenden Hypotheken aber
von der Gesellschaft versichert sind resp. sein müssen, so besteht