Full text: Die deutschen Hypotheken-Aktien-Banken

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eines Rückschlages in den Grundbesitzverhältnissen hat sich dar 
nach nicht als unbegründet erwiesen. Die Zahl der Zwangsver 
käufe ist in dem ganzen Bereich der Monarchie recht erheblich 
gestiegen, und die Ergebnisse derselben liefern den Beweis, dass so 
wohl die Werthe gewichen sind, als auch Käufer fehlen. In sehr 
vielen Fällen traten nur die Hypothekengläubiger als Bieter auf, 
wobei sich dann ein Besitzwechsel aus schwachen in stärkere Hände 
vollzog“. Diese Erscheinungen, sowie die Mängel der Subhasta- 
tionsordnung, welche bei den neueren Zwangsverkäufen recht 
scharf hervorgetreten seien, werden als Ursache einer Verringerung 
des Geschäftsverkehrs und der, aus Letzterer folgenden Verringe 
rung des Geschäftsgewinnes genannt. Dem eingetretenen Werths- 
rlickgang der Grundstücke entsprechend hat die Direktion eine 
Revision und Reduktion ihrer Werthschätzungen vorgenoniinen, ist 
nun aber überzeugt, dass Letztere jede Probe bestehen würden. 
Verluste sind der Gesellschaft im vorigen Jahre nicht erwachsen, 
dagegen hat sie ein in Berlin belegenes Grundstück um 11,000 M. 
über den Beleihungsi)etrag von 108,000 M. erwerben müssen, welches 
mit 150,200 M in der städtischen Feuer-Sozietät versichert ist. Im 
Ganzen war sie an 18 Subhastationen gegen 21 im Vorjahr be 
theiligt. An eigenen Hypotheken besass die Bank Ende v. J. 
5,022,337 M., an solchen für Rechnung der Besitzer von Zertifikaten 
und Prämienscheinen 1,402,800 M., an solchen für Rechnung der 
Hypotheken - Depotschein-Besitzer 7,211,506 M. Ueber die Ver- 
theilung der Hypotheken nach Stadt und Provinz enthält der 
Geschäftsbericht keine direkte Auskunft. Dagegen wird mitgetheilt, 
dass von den, Ende v. J. laufenden Versicherungen (und die vor 
genannten Hypotheken sind von der Gesellschaft sämmtlich ver 
sichert) per 37,492,754 M 24,781,843 M. auf Berlin, 5,851,809 M. 
auf die Provinz Brandenburg, 2,596,851 M. auf die Rheinprovinz, der 
Rest, mit Ausnahme von 249,000 M. ausserhalb Preussens belegenen 
Hypotheken, auf andere preussische Provinzen entfallen. Eine 
statutarische Beleihungsgrenze scheint nicht vorhanden zu sein. 
Die Scheine, welche die Gesellschaft gegen ihre Hypotheken ausgibt, 
zerfallen in Hypothcken-Antheil-Zertifikate, Hypotheken-Depotscheiue 
und Hypotheken-Prämienscheine. Ob die Antheil-Zertifikate Schuld 
scheine der Gesellschaft sind, oder nicht, erscheint uns nicht ganz 
zweifellos. Da die, ihnen zu Grund liegenden Hypotheken aber 
von der Gesellschaft versichert sind resp. sein müssen, so besteht
	        
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