3. Kap. Tie verschiedenen Arten der öffentlichen Einkünfte.
Auch in England kommen, wie das alle Welt weiß, bei der Veranlagung
dieser Steuer sehr häufig Irreführungen vor. So wird man vielleicht doch
einmal von der Personal-Einkommensteuer mit ihren vergeblichen und oft
entsittlichend wirkenden Versuchen, den Betrag der Einkommen wenigstens an
nähernd festzustellen, Umgang nehmen und sich dazu verstehen, die Einkommen
steuer in der Art zu gestalten, daß man bestimmte Abzüge von den Divi
denden, Hypothekar- und andern Zinsen sowie von den Rentenbezügen macht
und den Producenten und Geschäftsleuten aller Art einen entsprechenden Zu
schlag zu der von ihnen zu entrichtenden Grund-, Gebäude- und Erwerbsteuer
auferlegt. Die kleinen Einkommen sollten überhaupt nicht weiter zur Steuer
leistung herangezogen werden, nachdem sie durch die Zölle und Verbrauchs
steuern, welche die kleinen Leute so vielfach nicht auf andere Schultern über
zuwälzen vermögen, schon so stark in Contribution gesetzt sind. So würde
ein Steuersystem geschaffen werden, welches zwar nicht ideal wäre, aber
wenigstens die Einkünfte der höhern Klassen wirklich, wenn auch nicht mit
öerhältnißmäßiger Kraft, träfe und die Aermern nicht belästigte.
3. Die directen Steuern vom Gebrauche und Verbrauche
wancher Güter. Dieselben werden von denjenigen erhoben, welche gewisse
dauernde, nicht leicht zu verheimlichende Güter im Gebrauche haben. Hierher
gehören z. B. die Auflagen auf das Halten von Pferden und Equipagen,
ferner diejenigen, welche den eine Wohnungsmiethe von einer gewissen Höhe
Zahlenden resp. den Besitzern der Häuser auferlegt werden. Insbesondere
die Wohnungssteucr hat in verschiedenen Ländern während geraumer Zeit eine
beträchtliche Quelle der öffentlichen Einkünfte gebildet und bildet sie noch immer.
Man hat sie auch als eine wirklich gerechte Einkommensteuer gepriesen, da die von
den Einzelnen für ihre Wohnung gemachten Ausgaben einen richtigen Maßstab
für deren Einkommen abgäben. Es ist aber weder leicht, diese Art von Aus
gaben in gehöriger Weise zur Steuer heranzuziehen, noch erweisen sich dieselben
als ein untrüglicher Maßstab des Einkommens. Sind doch die Wohnungs-
dreise in dem nämlichen Lande je nach den Gegenden, in Stadt und Land
N- s. w., sehr verschieden. Es ist also schwierig, zu bestimmen, welchen Preis
eine Wohnung den Verhältnissen zufolge in der Regel haben wird, und bleibt
somit ein Einverständniß zwischen dem Vermiether und dem Miether behufs
Ņngabe eines zu geringen Miethzinses durchaus nicht ausgeschlossen. Auch
wird es häufig vorkommen, daß Leute, welche auf häusliches Leben und häus
liche Bequemlichkeit nicht besonders viel geben, durch eine derartige Steuer
dazu angetrieben werden, sich hinsichtlich der Wohnung mehr einzuschränken
und sich bslfür um so reichlicher dem Wirtshausleben und andern wenig em-
pfehlenswerthen Vergnügungen zu ergeben. Endlich werden manche Familien,
nämlich diejenigen, welche viele Glieder zählen, durch eine derartige Auflage