Full text: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

3. Kap. Tie verschiedenen Arten der öffentlichen Einkünfte. 
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a) vor allem dann, wenn derartige Auflagen dazu dienen können, eine 
schädliche Art der Konsumtion, z. B. den Genuß berauschender Getränke, 
einzuschränken. Ueber die in dieser Hinsicht einzuführenden Reformen ist be 
reits im 10. Kapitel des I. Buches gehandelt worden, und so sei denn an 
dieser Stelle darüber nur noch eine Bemerkung gemacht: Man muß sich stets 
gegenwärtig halten, daß die aus solchen Auflagen in die öffentlichen Kaffen 
fließenden Summen die niedern Volksklaffen nicht ärmer machen. Bliebe dieses 
Geld in den Taschen der Leute, so würde es nicht nützlich, sondern schädlich 
verwendet. Was dann b) die bereits am Ende des 6. Kapitels des II. Buches 
besprochenen Fälle anlangt, in welchen Schutzzölle erwünscht sind, so über 
wiegt der aus der Zunahme des Nationalreichthums für so viele sich ergebende 
Gewinn die durch die ungleichartigen Wirkungen der Verbrauchssteuern er 
wachsenden unbilligen Benachteiligungen, welche zudem durch die gerechte Ver- 
theilung anderer Steuerlasten zum Theil wett gemacht werden können, c) Wo 
"us einem der zwei soeben angeführten Gründe bereits eine Organisation zur 
Ginhebung derartiger Steuern besteht, erwachsen der Regierung keine be 
deutenden Mehrauslagen, wenn sie sich durch Auflagen auf den Konsum von 
Gütern, die nicht, wie Brod, Salz, Milch, Oel und Fleisch, für den Unter 
halt der Menschen unbedingt nöthig, aber nichtsdestoweniger Gegenstände des 
allgemeinen Konsums sind, wie Thee, Kaffee und Tabak, eine bedeutende Ein 
nahme verschafft. Nur dürfen diese Auflagen nicht zu beträchtlich sein, damit 
Ne nicht den Preis der belasteten Gegenstände ungebührlich in die Höhe 
Reiben und dadurch die Konsumenten wieder mehr dem Branntweingenuffe 
zuführen. Derartige in fast unmerklicher Weise entrichtete Steuern bringen 
den überaus großen Vortheil mit sich, daß sie den bei der Verpflichtung zu ander 
artigen Steuerleistungen den kleinen Leuten immer drohenden Besuch des 
Steuereintreibers, die daraus sich ergebenden Pfändungen u. s. w. über- 
îlllssig machen. Endlich d) schwächen sich auch, da die Verbrauchssteuern all- 
Wählich in größerem oder geringerem Maße auf die Schultern der Arbeitgeber 
ubergewälzt werden und sich das Publikum mit seinen Einkäufen bis zu einem 
gewissen Grade nach dem sich einlebenden Steuersysteme richtet, d. h. die nicht 
belasteten Artikel an die Stelle der stark besteuerten treten läßt, die Übeln 
Ergebnisse dieser Art von Auflagen mit der Zeit bedeutend ab. So muß 
bknn die Abschaffung altherkönnnlicher Steuern dieser Gattung ganz anders 
beurtheilt werden als die Einführung neuer. Erstere hat nur bann zu erfolgen, 
*uenli dieselben wirklich eine schwere Belastung nach sich ziehen, eine Quelle 
unaufhörlicher Defraudationen bilden oder mit zu hohen Einhebungskosten 
verbunden sind. 
5. Tie bei besondern Gelegenheiten erhobenen Taren 
und Gebühren. Man hat drei hauptsächliche Arten solcher zu unterscheiden: 
Dkvas.Kämpfe. VolkswirlschastSlkhrr. 30
	        
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