3. Kap. Tie verschiedenen Arten der öffentlichen Einkünfte.
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a) vor allem dann, wenn derartige Auflagen dazu dienen können, eine
schädliche Art der Konsumtion, z. B. den Genuß berauschender Getränke,
einzuschränken. Ueber die in dieser Hinsicht einzuführenden Reformen ist be
reits im 10. Kapitel des I. Buches gehandelt worden, und so sei denn an
dieser Stelle darüber nur noch eine Bemerkung gemacht: Man muß sich stets
gegenwärtig halten, daß die aus solchen Auflagen in die öffentlichen Kaffen
fließenden Summen die niedern Volksklaffen nicht ärmer machen. Bliebe dieses
Geld in den Taschen der Leute, so würde es nicht nützlich, sondern schädlich
verwendet. Was dann b) die bereits am Ende des 6. Kapitels des II. Buches
besprochenen Fälle anlangt, in welchen Schutzzölle erwünscht sind, so über
wiegt der aus der Zunahme des Nationalreichthums für so viele sich ergebende
Gewinn die durch die ungleichartigen Wirkungen der Verbrauchssteuern er
wachsenden unbilligen Benachteiligungen, welche zudem durch die gerechte Ver-
theilung anderer Steuerlasten zum Theil wett gemacht werden können, c) Wo
"us einem der zwei soeben angeführten Gründe bereits eine Organisation zur
Ginhebung derartiger Steuern besteht, erwachsen der Regierung keine be
deutenden Mehrauslagen, wenn sie sich durch Auflagen auf den Konsum von
Gütern, die nicht, wie Brod, Salz, Milch, Oel und Fleisch, für den Unter
halt der Menschen unbedingt nöthig, aber nichtsdestoweniger Gegenstände des
allgemeinen Konsums sind, wie Thee, Kaffee und Tabak, eine bedeutende Ein
nahme verschafft. Nur dürfen diese Auflagen nicht zu beträchtlich sein, damit
Ne nicht den Preis der belasteten Gegenstände ungebührlich in die Höhe
Reiben und dadurch die Konsumenten wieder mehr dem Branntweingenuffe
zuführen. Derartige in fast unmerklicher Weise entrichtete Steuern bringen
den überaus großen Vortheil mit sich, daß sie den bei der Verpflichtung zu ander
artigen Steuerleistungen den kleinen Leuten immer drohenden Besuch des
Steuereintreibers, die daraus sich ergebenden Pfändungen u. s. w. über-
îlllssig machen. Endlich d) schwächen sich auch, da die Verbrauchssteuern all-
Wählich in größerem oder geringerem Maße auf die Schultern der Arbeitgeber
ubergewälzt werden und sich das Publikum mit seinen Einkäufen bis zu einem
gewissen Grade nach dem sich einlebenden Steuersysteme richtet, d. h. die nicht
belasteten Artikel an die Stelle der stark besteuerten treten läßt, die Übeln
Ergebnisse dieser Art von Auflagen mit der Zeit bedeutend ab. So muß
bknn die Abschaffung altherkönnnlicher Steuern dieser Gattung ganz anders
beurtheilt werden als die Einführung neuer. Erstere hat nur bann zu erfolgen,
*uenli dieselben wirklich eine schwere Belastung nach sich ziehen, eine Quelle
unaufhörlicher Defraudationen bilden oder mit zu hohen Einhebungskosten
verbunden sind.
5. Tie bei besondern Gelegenheiten erhobenen Taren
und Gebühren. Man hat drei hauptsächliche Arten solcher zu unterscheiden:
Dkvas.Kämpfe. VolkswirlschastSlkhrr. 30