Full text: Die Volkswirthschaftslehre

§ 43. Communismus und Socialismus. 77 
sociale Religion der Brüderlichkeit und Gleichheit verwirklicht. 
2. Das Associationssystem (begründet von Charl. Fourier, gest. 
1837) empfahl dagegen die Bildung von aus fünfzehnhundert 
bis zweitausend Personen bestehenden Gemeinden (Phalangen), 
welche nicht nur alle Industriezweige einschließlich des Landbaues 
gemeinsam im Großen betreiben, sondern auch alle Privat 
bedürfnisse durch gemeinschaftliche Anstalten wohlfeiler und besser 
als gegenwärtig befriedigen. Die Gemeindeglieder, deren Liebes 
verhältnisse sehr freie sind, ohne eine dauerndere Geschlechts- 
Verbindung geradezu auszuschließen, wohnen sämmtlich, um aller 
Vortheile einer großen Wirthschaft theilhaftig zu werden, in einer 
ausgedehnten, zweckmäßigst inmitten des dazu gehörigen Grund 
gebietes angelegten Gebäulichkeit (Phalansterium) zusammen, 
innerhalb deren sich, neben den für die verschiedenen Thätigkeiten 
und Vorräthe benöthigten Räumen, auch die an die Einzelnen 
zu vermiethenden, je nach ihren Mitkeln, Geschmack und Familicn- 
bedürsnissen ungleich eingerichteten Privatwohnungen befinden. 
Jeder Eintretende erhält, damit Niemand durch Armuth von der 
Theilnahme abgehalten wird, alle Bedürfnisse ans ein Jahr 
vorgeschossen, für sein der Gemeinde zugebrachtes Vermögen aber 
Aktien auf deren Gesammtgnt. Die Arbeit soll Genuß werden, 
während jetzt dabei Neigungen und Fähigkeiten wenig oder gar 
nicht berücksichtigt würden. Um Theilung mit Vereinigung 
derselben in harmonischster Weise zu verbinden, jedem die freie 
Wahl der Beschäftigung und unbeschränkte Befriedigung seiner 
Triebe zurückzugeben, theilen sich alle Mitglieder, je nachdem 
natürliche Anlage oder Geneigtheit sie zum Ergreifei: dieses oder 
jenes Berufes veranlassen, in ebensoviele aus Personen jedes 
Geschlechts und Alters bestehende Abtheilungen (Serien) für die 
verschiedenen Arten von Arbeiten in den einzelnen Zweigen der 
Hauswirthschaft, des Unterrichts, Ackerbaues k., als die Gemeinde 
betreiben kann und will. Jeder mag, damit keine seiner Anlagen 
nnausgenntzt bleibt, häufiger Wechsel der Beschäftigung seinen 
Arbeitseifer immer rege erhält und allerlei Wetteifer möglich 
wird, verschiedenen Abtheilungen zngehören, von denen jede wieder 
nach den einzelnen Theilen, in welche sich ihre Arbeit zerlegen 
läßt, in mehrere Gruppen zerfällt. Zur Verrichtung gemeiner 
und besonders lästiger Geschäfte darf aber Niemand ausschließlich 
verwendet werden. Zur abwechselnden Uebernahme derselben sind 
vielmehr, damit nicht Einige zum dienenden Werkzeug herabsinken
	        
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