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Soll die „Jugendabtheilung" in Wirklichkeit das sein,
was ihr Name zum Ausdrucke bringt, so müsste sich der
Strafvollzug daselbst auf Personen zwischen dem 14. und
18. Lebensjahre beschränken, innerhalb dieser wäre aber die
Auswahl mit geringerer Scrupulosität vorzunehmen, als dies
bisher der Fall war.
Mit der Beschränkung des besonderen Strafvollzuges
ails vier Jahresclassen (gegen die bisherigen zehn) müsste
dann weiters eine Vermehrung der Jugendabtheilungen selbst
verbunden werden, weil es wohl nicht angeht, auf die Dauer
eine Begünstigung für jene jugendlichen Verbrecher zu sta
tuieren, die von bestimmten Gerichtshöfen verurtheilt wur
den oder einer bestimmten Nationalität angehören; von
dieser Begünstigung aber andere jugendliche Sträflinge aus
zuschließen.
Wir halten eine solche Vermehrung der Jugendabthei
lungen für wohl durchführbar?)
Zur Anlegung einer solchen bedarf es nicht gerade der
Adaptierung eines besonderen Gebäudes; es genügen für
den Nothfall auch einzelne Flügel, Stockwerke, Corridore
um einen abgesonderten Strafvollzug durchzuführen.
Die Anlage einer „Jugendschule" und die Ertheilung
eines besonderen zweckmäßigen gewerblichen Unterrichtes
können in jeder Strafanstalt platzgreifen*) **) und zur Be
seitigung des Missverhältnisses beitragen, welches darin liegt,
dass nur ein Theil der Jugendlichem und zwar gewiss der
kleinere, eines, den besonderen Verhältnissen der Jugend,
angemessenen Strafvollzuges theilhaftig werden soll.
Schwierigkeiten ergeben sich freilich rücksichtlich der
zahlreichen Fälle der Verurteilungen Jugendlicher zu kurz
zeitigen Freiheitsstrafen; innerhalb der letzteren vermag
das erziehliche Moment der Strafe nicht zur Wirksamkeit
gelangen und die Gefahr der Verderbnis der Jugendlichen
*) Erfahrene Strashausbeamte haben uns in unserer Anschauung
diesfalls bestärkt, ja dieselbe zum Theil selbst in uns hervorgerufen.
**) Einzelne Gerichtsvorstände haben sich uns gegenüber darauf
berufen, dass sie in den ihrer Aufsicht und Oberleitung unterstehenden
Gefängnissen derartige besondere Abtheilungen bereits vor dein Jahre
1889 geschaffen hätten.