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Don Mitteln wie der Boykott erfordert, — und das ist der
Fall — wird es Aufgabe des Staates sein, Sorge zu tragen,
daß nicht Mißbranch mit ihnen getrieben wird. Der Boykott
ist die moderne wirthschaftliche „Acht und Bann"; beide
sollen im Rechtsstaate sowohl als int Staatswesen, das wirth-
schaftlich und sozial den Anforderungen der Gegenwart ent
spricht, nur von einer in den Staatsorganismns inkorporirten
Genossenschaft unter Aufsicht des Staates verhängt werden
dürfen. Der Boykott von 1890 hat denn auch die Ueber
zeugung wesentlich gekräftiget, daß die Umwandlung des
Stickereiverbandes in eine staatliche Bernfsgenvssenschast so
bald wie möglich zu erfolgen hat.
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^Bewegung" Im Oktober 1887 erregten gewisse Bewegungen in
den Vorarlbergischen Sticker kreisen Verbandsauf
sehen. Vorarlberg war von den Tagen der Verbands-
gründnng an ein wenig Sorgenkind des Verbandes. Die
dortigen Leute sind fleißig, niichtern, und im ganzen anspruchs
loser als der ostfchweizerische Arbeiter. All industrieller
Intelligenz und Fertigkeit reichen sie aber nicht an den letzteren
heran, was seine Erklärung vielleicht darin findet, daß die
Industrie in der Ostschweiz sehr alten Datums und der
industrielle Geist und Trieb längst in Fleisch und Blut iiber-
gegangen ist, was im Vorarlberg nicht zutrifft. Schon
dadurch besitzt der schweizerische Produzent eine gewisse Vor-
zngsstellnng gegenüber dem vorarlbergischen. Dieselbe wird
wesentlich dadurch erhöht, daß das Vorarlberg int Durch
schnitt das bedeutend schlechtere Maschinenmaterial besitzt, als
die Schweiz. Ein nicht sehr sauberer Maschinenhandel über-
schwemmte jenes Ländchen mit ausrangirten Schweizer
maschinen, nachdem sie vorher mehr oder weniger genügend
renovirt worden waren. Daß unter solchen Verhältnissen
nach Vorarlberg durchschnittlich viel geringe Waare aus
gegeben wird und daß man dort zuerst an die Reihe kommt,