Object: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

KP***, 
- Vv 
WM 
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Setzungen der Bergarbeiter auf, auch Schokwirkungen lösen es 
aus. Da aber bisher die Rechtsprechung für diese Unfallfolge 
keine Rente zusprach, sondern das Augenzittern als Berufskrank 
heit betrachtete, waren dir davon betroffenen Bergarbeiter die 
Geschädigten. Um nun in Zukunft bei Bergarbeitern, die, durch 
Unfallfolge Augenzittern bekommen, solche sie schädigende Ur 
teile zu vermeiden, ist es notwendig, daß das Augenzittern über 
haupt in die Unfall-Versicherung mit einbegriffen wird. 
In der Hoffnung, daß sowohl Se. Exzellenz der Herr Reichs 
kanzler, sowie der hohe Reichstag und hohe Bundesrat alles, 
was in Ihren Kräften steht, tun werden, um baldmöglichst die 
nötigen gesetzgeberischen Maßnahmen zu treffen, auf daß in Zu 
kunft Augenzittern als Unfallfolge anzusehen und zu entschädi 
gen ist, 
zeichnet mit hochachtungsvollem Glückauf! 
(Unterschrift.) 
* :l- 
Antwort bcv Staatssekretärs des Innern auf die Eingabe 
betreffend Augenzittern. 
Berlin W 8, den 16. Oktober 1917. 
An den Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands, 
Bochum. 
Wenn im einzelnen Falle eine Anlage zum Augenzittern 
durch einen Unfall ausgelöst wird und dann wegen der dadurch 
eingetretenen Einbuße an Erwerbsfähigkeit ein Anspruch auf Ge 
währung von Unfallentschädigung begründet sein kann, so ist es 
doch nicht angängig, das Augenzittern allgemein, also auch in 
den regelmäßigen Fällen, in denen es infolge allmähliger Ein 
wirkung der Berufsarbeit eintritt, als Unfallfolge anzusehen und 
zu behandeln. In solchen Fällen kann es vielmehr nur als ge 
werbliche Berufskrankheit in Betracht kommen. Ueber die Aus 
dehnung der Unfallversicherung auf das Augenzittern als Be 
rufskrankheit auf Grund des 8 647 der Reichsversicherungs 
ordnung haben bereits vor Beginn des Krieges Verhandlungen 
stattgefunden, in deren Verlauf für die weitere Stellungnahme 
zunächst eine gründliche wissenschaftliche Untersuchung über das 
Augenzittern für notwendig erachtet wurde. Eine solche Unter 
suchung haben die Preußischen Minister für Handel und Gewerbe 
und des Innern durch eine besonders eingesetzte Kommission 
seinerzeit in die Wege geleitet. Die Arbeiten dieser Kommission 
sind jedoch durch den Ausbruch des Krieges unterbrochen worden 
nnd können erst nach Friedensschluß voll wieder aufgenommen 
werden. Im übrigen handelt es sich bei dem Augenzittern als 
einer spezifischen Bergarbeiterkrankheit besonders auch darum, 
ob nicht, statt diese Krankheit der Unfallversicherung zu unter 
stellen, dafür eher im Rahmen der knappschaftlichen Pensions-
	        
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