Full text: Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

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Arbeitnehmer wieder einmal zeigen uñís, wie schließlich dock 
er Herr ist, nachdem der Produzent beim guten Geschäfts 
gänge den Spieß umkehrte. Die Ursache liegt vielmehr znin 
Theil auch in natürlichen Wechselwirkungen zwischen Angebot 
und Nachfrage. Bei flottem Geschäftsgänge und überwiegender 
Nachfrage wird der Käufer stets toleranter und nachsichtiger 
gegen kleine Mängel des Produktes sein, da er froh ist, das 
selbe iiberhanpt rechtzeitig zu erhalten; in Augenblicken aber, 
in welchen das Angebot überwiegt, wird er diese Eigenschaften 
jeweilen ebenso gründlich abstreifen und genau bis zum Exzeß 
werden, weil er weiß, daß nun nicht mehr er froh um den 
Produzenten sein muß, sondern dieser umgekehrt um ihn. 
Zum wahren Krebsiibel wurde das Abzngswesen dadurch, 
daß eine Anzahl Arbeitgeber dasselbe eigentlich tendenziös 
betrieb und mit ihm systematisch den Minimallohn umging. 
Wie niedlich läßt sich z. B. die Mllsterklassifikation umgehen, 
die dem Sticker einen Zuschlag von 1 und 2 Fr. gewährt, 
wenn man ihm bei den fertigen Sticketen dafür Fr. 1. 50 
bis Fr. 2. 50 abzieht; ganz gleich der Minimallohn. Die 
Abzüge wurden in einzelnen Firmen ein förmlicher Faktor 
bei der Waarenkalkulation und bezügliche Klagen ertönten mehr 
als einmal von offizieller Seite an Delegirtenversammlnngen. 
Wenn man daher auf der einen Seite dem Abzugsjannncr 
nicht ohne alle Kritik gegenübertreten darf, so ist doch un 
bestreitbar, daß Auswüchse vorhanden waren, die mit der Zeit 
eigentliche Berbandssänlen unterwühlt hätten. 
Abzugsiioten. Schon im ersten Verbandsjahre traf das Zentralkomite 
eine Verfügung, welche einige Besserung erzielen sollte. Die 
Arbeitgeber wurden angehalten, zu Handen der Verbands 
leitung über die von ihnen gemachten Abzüge spezielle Bücher 
zu führen und dem Arbeitnehmer, Fergger oder Fabrikant, 
separate Abzugsnoten über jede einzelne Stickete auszustellen. 
Die Verbandsleitung bezweckte mit ihrer Maßregel in erster 
Linie die Möglichkeit einer genauen Kontrvle über das Ab-
	        
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