Zu bemerken ist. das; ein wesentliches Verdienst an der glatten
Annahme des Fabriksticker-Minimallohnes der Kausmannschaft
zukam, indem sie dessen Annahme zur Bedingung der An
nahme einer intensiveren Klassifikation ihrerseits machte.
Früher oder später wird auch die Frage der Angliederung
der Fabriksticker bezw. des Fabrikstickerverbandes an den
großen Verband, welche neuerdings von kompetentester Seite
postulirt wird, wieder auftauchen und dann der Lösung ent-
gegengeführt werden. Eine Angliederung ist in verschiedenen
Formen denkbar, z. B. in der Weise, das; der große Verband
das Obligatorium des Beitritts der Fabriksticker zu ihrem
eigenen Verbände prvtegirte, demselben eine Vertretung in
der Zentralleitnng und an den Delcgirtenversammlnngen ge
währte, ihn dagegen verpflichtete, die Verbandsbeschlüsse als
auch für ihn verbindlich zu betrachten. Solches wird um so
leichter zu erreichen sein, je mehr der Fabrikstickerverband sich
bestrebt, auch in Zukunft verständig und besonnen vorzugehen.
Extravaganzen zu vermeiden und die Interessen der Gesammt-
indnstrie als Leitmotiv seiner Handlungen beizubehalten.
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Zum Bemerkenswerthen, was das Jahr 1890 in Ver-
bandsnenernngen schuf, gehört ein Beschluß, welcher in die
Kategorie der qualitativen Prodnktionsregelnng gehört. Die
Delegirtenversammlung vom 1. August erließ Vorschriften
über die zulässigen Stichweiten, bezw. ein Maximum für die
selben. Alif Initiative der kaufmännischen Versammlung vom
29. Oktober wurden die damals erlassenen Vorschriften von
der Delegirtenversammlung des 14. November den praktischen
Bedürfnissen noch mehr angepaßt. Dieser Beschluß wird der
eigentliche Hemmschuh jener Qualitätenschinderei sein, welche
auf Täuschung der Konsumenten abzielt und eine Industrie
in Verruf bringen kann, und so die qualitative Produktion von
einem gefährlichen Unkraut befreien. So ivenig er äußerlich
zu besagen scheint, so inhaltreich ist er. Die Versammlung