Full text: Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

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zugswesen zu bestellen, welche auf Verbandskasten über alle 
Abzüge unter 25°/ 0 erstinstanzlich im Falle der Anrufung 
entscheiden; sodann sollten Abzüge bis auf 10% in Zukunft 
tic's Verbandskasse und nicht mehr dein Arbeitgeber aiiheim- 
Anmerkung. fallen. Mit dem letzteren bezweckte man, jener tendenziösen 
Abzugsmacherei aus Umgehung des Minimallohnes das Genick 
zll brechen, da man annahm, daß der Arbeitgeber ein sehr 
kleines Interesse daran besitze, zu Gunsten der Verbands 
kasse Abzüge zu dekretiren. Andrerseits war eine solche Be- 
stimmung von rechtlichen Gesichtspunkten doch auch wieder 
sehr anfechtbar. Sie wurde fallen gelassen, im übrigen aber 
das Regulativ sanktionirt, welches neben den oberwähnten 
Bestimmungen noch eine ganze Anzahl anderer zu Gunsten 
mehrerer Rechtssicherheit der Arbeitnehmer im Abzugswesen 
enthielt. (Siehe Gesetzessammlung.) 
Ob das Regulativ alle gehegten Erwartungen erfüllt, 
wird sich erst zeigen, wenn es längere Zeit in Kraft ist, 
immerhin bedeutet es einen großen Fortschritt gegen früher. 
Auf diesen Standpunkt stellte sich auch die Kaufmann- 
schaft, indem an ihrer Versammlung vom 29. Oktober ernst 
liche Angriffe ans die Vorlage nicht erfolgten. Dagegen 
postnlirte die Versammlung Aushebung der Bestimmungen 
über ^eparatabzngnoten in dem Sinne, daß solche nur noch 
ans Verlangen des Arbeitnehmers auszüstellen seien. Nach 
dem Inkrafttreten des obenerwähnten Regulativs würde die 
Fortdauer des Obligatoriums für Separatnoten nur nvch 
eine zeitraubende Belästigung der Arbeitgeber gewesen sein, 
weßhalb zuerst die Versammlung der Maschinenbesitzer vom 
l2. November und svdcum die Delegirtenversammlnng des 
14. November ihrem Begehren entsprach. Was nun die 
Wirksamkeit des Experteninstituts betrifft, so läßt sich über 
dieselbe ein abschließendes Urtheil noch nicht fällen. Im 
ersten Vierteljahre wurden ihm 657 Fälle, welche eine Abzugs- 
snmme von Fr. 9361 repräsentirten, von durchschnittlich
	        
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