Full text : Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

laufe  in  der  Schweiz  bezüglich  eines  Gesetzes  über  Bernssgenossenschaften,
  insofern  sie  sich  auf  Vorschläge  für  deren
Kompetenzen  beziehen,  zu  erwähnen  sein.  Diese  Allläuse  sind
bis  jetzt  sämmtlich  ungenügend  unb  nicht  befriedigend.  Der
Entwurf  des  zürcherischen  Jnstizdepartements  vom  Januar  1891
beschränkte  sich  darauf,  den  Bernfsgenossenschaften  die  Aufgabe
der  Errichtllng  von  Schiedsgerichten  unb  Einignngsümtern  zuzutheilen. ­
  Die  Vorschläge  des  schweiz.  Arbeiterbundes  für  ein
bezügliches  eidgenössisches  Gesetz  gehen  einen  Schritt  lveiter  unb
wollen  den  Genossenschaften  neben  einer  Judikatur  in  erwähntem
Sinne  auch  ein  Begutachtungsrecht  für  die  staatliche  Gesetzgebnilg
  wirthschaftlicher  Natur,  sowie  Maßnahmen  für  bessere
gewerbliche  Ausbildung  einräumen.  Die  Vorschläge  beider
Instanzen  leiden  an  einem  großen  Fehler,  daß  sie  die  Hauptseite
  am  Genossenschaftswesen,  die  treibende  unb  fruchtbare
Kraft  in  demselben,  mißet  Acht  lassen:  die  wirthschaftliche.
Besser  nach  dieser  Richtllng  sind  die  Ottener  Postulate  von
Seite  von  Arbeitgebern.  Dieselben  wollen  den  Bernfsgenossenschaften
  folgende  Aufgaben  überbinden:  ,,a)  Verständigung  in
Beziehung  auf  die  Arbeitsbedingungen  lLohntarife,  Normalarbeitstag. ­
  Werkstattordnllllgen)  ;  b)  Maßnahmen  gegen  die
Ueberprodnktion  und  dell  Mißbrauch  des  Kredites;  c)  Ueber*
wachnng  der  Lehrverträge,  der  Ausführung  derselben  unb
Schutz  des  Lehrlingswesens;  d)  die  Förderung  der  Gewerbe
lPrämien,  Spezialkurse  re.);  e)  Errichtung  von  Schiedsgerichten
lind  Einigungsämtern,  die  Errichtung  von  Arbeitsnachweisbureaux; ­
  t)  die  Organisation  von  Hülfskassen,  der  Ankauf
von  Rohstoffen,  Maschinen  unb  Werkzeugen;  g)  die  Uebernahme ­
  voll  Arbeiten;  li)  Enqueten."  Diese  Vorschläge  leiden
aber  wieder  an  Ueberladenheit,  indem  sie  Berufs-  und  Produktionsgenossenschaft ­
  bunt  durcheinander  würfeln  unb  ans
den  Gemeinbetrieb  tendiren.
Die  staatliche  Gesetzgebung  wird  gut  thun,  sich  im  gleichen
Maße  vor  dem  Zuviel  zu  hüten,  wie  vor  dem  Zuwenig.  Neben
            
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