Full text : Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

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Bei  Spezialitäten  ober  Modestofsen,  wo  bic  Stempelung
ber  Waare  schübigenb  einwirkt,  genügt  bic  Stempelung  bes
Cartons.
§  4.  Das  zulässige  Maximum  ber  Ferggerprovision  tvirb
festgestellt  auf  2  Rp.  vom  100  Stich,  wenn  bic  Waare  vom
ersten  Waarenansgeber  zum  Minimallohn  ausgegeben  würbe.
Wenn  bic  Waarenausgabe  zu  einem  höheren  Preise  erfolgte, ­
  so  bars  ber  Fergger  außerbem  im  Maximum  bic  Hälfte
bes  Unterschiedes  zwischen  dem  Minimallohn  und  bem  An-ögabepreis
  für  sich  beanspruchen.
Die  laut  Musterklassisikatiyn  zu  bezahlenden  Zuschlagstaxen ­
  kommen  dem  letzten  Waarenübernehmer  unverkürzt  zu.
Die  Bestinnnungen  dieses  §  beziehen  sich  auch  ans  solche
Waare,  welche  durch  die  Hand  mehrerer  Fergger  geht.
§  5.  Von  den  Bestimmungen  des  $  4  werden  nicht  betroffen ­
  :  Alle  farbigen  Bannnvvllstickereien,  soweit  es  nicht
gewöhnliche  Artikel,  wie  Bandes,  Entredeux  und  Roben  sind,
ebensowenig  alle  Stickereien,  zu  denen  ein  anderes  Material
als  Bauinwollgarn  verwendet  wird,  und  die  Aetzstickereien.
Die  Höhe  der  Ferggerprovision  bleibt  bei  diesen  Waaren
freier  Verständigung  vorbehalten.
§  6.  Der  Fergger  hat  dem  Uebernehmer  bei  der  Arbeitsübernahine
  oder  bei  der  Ablieferung  die  Originalbestellnote  ans
Verlangen  vorzuweisen,  ferner  bei  der  Abrechnung  die  allfällige ­
  Abzugsnote  des  betreffenden  Geschäftshauses  im  Original
vorzulegen  lind  ihm  hievon  eine  Kopie  auszuhändigen.
Für  jede  beanstandete  Stickete  ist  vom  Ausgeber  eine
Separat-Reklamation  laut  Schema  auszustellen;  dieselbe  soll
die  gleiche  Marke  und  die  gleiche  Nnnnner  tragen,  tvie  die
Stickete.
§  7.  Für  jede  Stichwaarenausgabe  ist  eine  Bestell-  oder
Arbeitsnote  zu  verabfolgen  und  ans  derselben  vorzumerken:
Name,  Stück-  und  Dessinnummer,  Stich-  und  Streifenzahl,
Rapport,  Länge,  Preis,  Zuschlagstaxen,  Artikel  und  Lieferzeit.
            
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