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2. Das Maschinenfieber sei einzudämmen, indem Fergger
und Kaufleute sich verpflichten, nur den dato bestehenden
Maschinen Arbeit zu geben.
3. Der Normalarbeitstag des eidgenössischen Fabrikgesetzes
von 11 Stunden sei auch aus die Einzelsticker, beziehungsweise
die Hausindustrie, auszudehnen.
4. Es sei ein zentrales Kontrolbnrean zu errichten, das
tadelnswerthe Waare, Liefcrungsverspätnngen ?c. zli prüfen
und überhaupt bei allen Anständen in Bezug ans Abzüge,
Retonrwaaren und Entschädigungsforderungcn endgültig zu
entscheiden habe.
5. Wer tut Verband sei, solle nur für Verbandsmitglieder
arbeiten und nur von solchen Arbeit nehmen.
Mit diesen Forderungen war der eigentliche Minimallohn
postulirt, zugleich eine durchgreifende Kontrole, wie sie
wahrscheinlich der Stickereiverband von allen Berufsgenossenschaften
allein besitzt, und endlich auch jene Verpflichtung der
Verbandsmitglieder, nur unter sich zu arbeiten, welche später der
eigentliche Rückgrat des Verbandes wurde. Die Ergänzungspostnlate
überwies man an die Kommission, deren Wahl nach
Maßgabe einer gerechten Betheiligung der verschiedenen Landestheile
vorgenommen wurde. Ihr wurde der Auftrag ertheilt,
einen Statutenentwurf zu Handen einer zweiten Delegirtenversammlnng
vorzubereiten, eine solche in thunlichster Bälde
einzuberufen und inzwischen für den Anschluß der weiteren
Elemente und ganz besonders der Kaufmannschaft thätig zu sein.
Nicht ohne schwere Kämpfe im Schoße der Kommission
cinigie man sich auf einen Statutencntwurf, der im Wesentlichen
jetzt noch in den zur Zeit bestehenden Statuten (siehe Gesetzessammlung
im Anhang) enthalten ist. Die Ansichten der Kommission
gingen darin auseinander, ob die Ergänzungspostnlate
in die Statuten aufzunehmen und in der Konstitution des
Verbandes niederzulegen oder ob sie nur ans dem Verordunngswege
zu verwirklichen seien. Schließlich entschloß man