Full text : Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

Bei  Dislokationen  innert  der  Sektion  kann  die  Protokollanfnahme
  (Formular  Nr.  71)  durch  ein  Kommissionsmitglied
erfolgen.
27.  Der  erste  Theil  der  Maschinenprotokolle  (Formular
Nr.  68)  ist  thun  liehst  genau  aufzunehmen  mit  ganz  besonderem
Augenmerk  auf  alle  neuen  Bestandtheile  der  zum  Abbruch
kommenden  Maschine.  Die  neuen  Bestandtheile  sind  einzeln
aufzuführen.
§  28.  Das  ausgefertigte  Protokoll  ist  direkt  dem  Sektionsvorstand ­
  des  neuen  Standortes  der  Maschine  zu  übermitteln,
welcher  seinerseits  zwei  Kommissionsmitglieder  zu  beauftragen
hat,  an  Hand  des  ersten  Protokolls  die  montale  Maschine
’«  verifiziren  und  über  den  Befund  ein  zweites  Protokoll
(Nr.  68  Anhang)  abzugeben.
In  demselben  ist  durch  gewissenhafte  Nachschau  die  Montage
der  Maschine  im  Zustand,  wie  er  int  ersten  Theil  bezeichnet
ist.  zu  konstatircn.  d.  h.  es  ist  das  Vorhandensein  weiterer
neuer  Bestandtheile  oder  Reparaturen  genau  anzugeben.
§  29.  Wird  die  dislozirte  Maschine  zur  Zeit  nicht
montât,  so  kommt  dieselbe  dennoch  in  Zuwachs  der  Sektion.
Das  Protokoll  (Formular  68)  bleibt  jedoch  vorläufig  in
Handen  des  Sektionsvorstandes  und  erhält  vom  Zentralaktuar ­
  eine  Kontrolnummer.
tz  30.  Dislozirte  Maschinen,  bei  denen  nur  Bohr-,
Feston-  und  Stüpfelapparate  neu  angebracht  wurden,  fallen
nicht  unter  die  Taxation.  Es  ist  immerhin  auch  hievon  im
Protokoll  Vormerk  zu  nehmen.
§  31.  Die  Sektionsvorstände,  die  beit  ersten  Theil  des
Protokolls  besorgen,  sollen  dasselbe  sofort  dem  Sektionsvorstand ­
  des  Dislokationsortes  zusenden:  dieser  hat  die  vollständig ­
  ausgefertigten  Protokolle  möglichst  gleichzeitig  mit  den
Mntationsrapporten  dem  Zentralaktnariat  einzusenden.  Bei
.Handänderungen  ohne  Dislokation  ist  im  Mutationsrapport
beizufügen  „nicht  dislozirt".
            
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