Full text: Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

b) gebrachte Waaren fest zu kaufen und nachher auf eigene 
Rechnung %n verkaufen. 
§ 4. Auf Wunsch der Auftraggeber, gewährt die Anstalt 
auf den zum Verkauf überlassenen Waaren einen 'Baarvorschuß 
von 60 "/o des vom Geschäftsführer taxirten Werthes. 
§ 5. Zur Deckung der erlaufenden Unkosten und Spesen 
hat jeder Waarenkonsignant zu zahlen: 
a) eine Verkaufsprovision von 4 °/o des Erlöses; 
b) 5 0 /o Zins per Jahr auf dem bezogenen Baarvorschuß; 
Bruchtheile von Monatsfristen werden für ganze be 
rechnet. 
§ 6. Der Auftraggeber (Waarenkonsignant) kann die 
deponirten Waaren, so lange dieselben nicht verkauft sind, 
jederzeit wieder an sich nehmen. Bei deren Rücknahme (oder 
Rückgabe nach § 7) ist neben Erlegung allfällig bezogener 
Vorschüsse sammt Zinsen eine Gebühr für Lagerung nub 
Assekuranz zu entrichten. Dieselbe beträgt: 
Fr. 1 für Posten mit taxirtem Werthe bis Fr. 100 und 
50 Rp. von jedem weitern angefangenen hundert Franken. 
§ 7. Die Anstalt ist nicht pflichtig, gewöhnliche rohe 
Stickereien länger als ein Jahr, gebleichte, farbige und Spezial 
artikel länger als drei Monate in Konsignation zu halten. 
Bei einer allfälligen Liquidation der Verkaufsstelle sind 
die Eigenthümer der Waaren gehalten, dieselben innert vier 
Wochen nach Aufforderung zur Hand zu nehmen. 
§ 8. Das Zentralkomite wird mit der Gründung der 
Verkaufsstelle, der Wahl des Geschäftsführers und der Revi- 
soren, sowie mit Erlassung eines bezüglichen Geschäftsregle 
ments n. A. beauftragt. 
B. Oeschäftsreglelnent der Verkaufsstelle. 
(Erlassen vom Zentralkoinite den 14. Mai 1886.) 
§ 9. Die Verkaufsstelle ist.alle Werktage geöffnet von 
8—12 Uhr Morgens und 2—6 Uhr Nachmittags. Sie nimmt
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.