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§. 21.
Als Minimalprämie gegen alle Verluste wird jährlich
erhoben.
Nat.-
Vieh.
Vers.-
Gcs.
°/o
Nord-.
Vich-
Vcrs.-
Bk.
°lo
Luxuspferde
Militärpferdc
Andere Pferde
desgl. über 12 Jahr . . .
Lohnfuhrpserde. Lastpferde .
desgl. über 12 Jahr . . .
Pferde zu landw. und eigenen
Geschäftsgebrauch . . .
Maulthiere und Esel für Last
und Lohnfuhren . . .
Andere Maulthiere und Esel
Rindvieh
desgl. bis z. Höhe v. 900 Mk. ine
„ v. 900 Mk.— 1800Mk. ine
„ v. 1800 aufwärts . .
Schweine
Ziegen, Schafe ....
Größere Viehbestände . .
0
4
3*/a
3 1 /,
37a
4 7 3
47a
»7a
7
10
3
Nhnn.
Vieh.
hammonra
Vers.
2 7-
4—0
3—4
3
3
27-—3
5-8
27 2 -37' 2
4
3
%7,
2
i7*
8
8
In der Abtheilung der Norddeutschen Viehversicherungsbank
gegen Verluste nur durch Seuchen muß
für Pferde 2°/ 0
„ Rindvieh (Rinderpest excl.) 2 „
Schweine 5 ,.
als Minimalprämie gezahlt werden. — Bei dieser Gesellschaft unter
liegen ferner alle auf kürzer als 1 Jahr abgeschlossenen Versicherungen
einem Zuschlage von 7z 7o-
Größere Viehbestände, welche gegen außergewöhnliche Verluste
oxel. Rinderpest in der Nationalviehversickerungsgesellschaft versichert
sind, zahlen, wenn der Versicherte seinen im Versicherungsjahr eintre
tenden Verlust bis zu 4°/ 0 der Versicherungssumme selbst trägt, 2%;
wenn bis zu 8 °/ 0 d. Vers. Summe 17e 7o '»
,, ,, ,, 10 ,, „ h h /4 h .
Die Braunschweigische Viehversicherungsgesellschaft erhebt die von
vornherein zur Deckung der Verbindlichkeit der • Gesellschaft nöthig
erscheinenden Beiträge als „provisorische Prämie." Sie beträgt bei
„ordentlicher Versicherung" (d. h. bei solcher, welche eine einjährige
Dauer hat und sich stillschweigend auf einen gleich langen Zeitraum
verlängert) für 100 Mk. Viehwerth pr. Jahr: