Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Konziliare Bewegung, Wiener Konkordat vom Jahre 1448. 403 
das neue, episkopal gedachte Verfassungssystem wieder auf — 
und mit ihr war diesem System ein wichtiger Schutz gewonnen: 
es hatte Zusammenhang erhalten mit der weltlichen Wirk— 
lichkeit. 
Der neue Gedanke aber trat auf in dem Augenblick, da 
Sigmund sich anschickte, zum ersten Male in die kirchlichen und 
deutschen Dinge einzugreifen. Sigmund handelte nach ihm 
und belebte dadurch von neuem den längst erbleichenden Glanz 
der kaiserlichen Krone. 
III. 
König Sigmund erscheint nach fast allen Richtungen 
hin noch einmal als eine Verkörperung hervorragender 
Eigenschaften des luxemburgischen Hauses. Er konnte würde— 
los sein bis zu einer selbst im 15. Jahrhundert ungewöhnlichen 
Prostitution der Persönlichkeit: quocumque véniat, semper 
mendicat et alieno aere vivit, testibus Italis, Hispanisque 
ac Francia et Anglia, schrieb der allerdings als giftiger 
Pamphletist bekannte Jean de Montreuils über ihn an den 
König von Frankreich. Er war ausschweifend bis ins höchste 
Alter, er war unstät in seinen Entschlüssen und beherrscht von 
oft leichtfertigen Stimmungen des Augenblicks. Aber in ent— 
scheidenden Momenten wußte er sich doch oft zusammenzuraffen, 
und dann war er nicht ohne ein Gefühl von der Größe seiner 
Stellung. Und hatte er sich in der Gewalt, so versagten ihm 
auch nicht die glänzendsten Voraussetzungen wahrhaft könig— 
licher Herrschaft. Er war ein Menschenkenner, er war von 
fruchtbarer und wohltemperierter Phantasie, er war beredt und 
klug so lange, bis sein Verstand in den Untiefen leichtsinniger 
Liebeleien zu Grunde ging. 
1 UÜber ihn ogl. zuletzt Finke, Bilder vom Konstanzer Konzil, Neu— 
jahrsblatt der Badischen historischen Kommission N. F. 6, Heidelberg 1908. 
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