Full text : Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

Überschreitung  der  Steuergrenze,  und  die  voll  der  Reichsbauk  zu
zahlende  Notensteuer,  deren  Summe  von  1876—1896  sich  nur  auf
1436  000  Mark  belaufen  hatte,  stieg  in  dem  einem  Jahre  1897  auf
768  000  Mark.  Soweit  sich  die  weitere  Entwickelung  innerhalb  des
laufenden  Jahres  übersehen  läßt,  dürfte  es  die  Reichsbailk  zu  17
oder  18  Kontingentsüberschreitungell  und  zu  einer  Notensteuer  von
etwa  2  Millioneil  Mark  briilgen.
Daß  ill  Anbetracht  der  gewaltigen  Änderung,  welche  sich  in
diesen  Verhältnissell  seit  dem  Erlaß  des  Bankgesetzes  vollzogen  hat,
eine  beträchtliche  Erweiterung  des  Kontingents  der  Reichsbank  höchst
wünschenswert  ist,  kann  nicht  bestritten  werden.  Eine  solche  Erweiterung ­
  wäre  längst  zur  unbediilgteil  Notweildigkeit  geworden,  wenn
sich  die  Neichsbank  nicht  seit  langer  Zeit  über  die  Intentionen  des
Kontingentierungssystems  hinausgesetzt  hätte,  sondern  wirklich  bei
jeder  Kontingentsüberschreitung  mit  ihrern  Diskont  alls  5  °/o  und
mehr  hinausgegangen  wäre.  Wir  wissen,  daß  sie  das  llicht  gethan
hat,  daß  sie  vielinehr  ihre  Diskontpolitik  völlig  unabhängig  von  dem
System  der  Notensteuer  geleitet  hat,  llnd  daß  sie  insbesvlldere  sich
nicht  scheute,  bei  Überschreituilgen  der  Steuergrenze  einen  Diskont
von  4  O/o  und  selbst  von  3  O/o  zu  halten  und  die  zu  der  öprozentigen
Steuer  fehlendeil  Prozente  alls  eigener  Tasche  zuzlllegeil,  falls  die
allgemeine  Lage  des  Geldniarktes  und  der  Stand  ihrer  Bilanz  die
Aufrechterhaltuilg  eiiles  lliedrigeren  Diskolitsatzes  gestattete.
c)  Die  Einwände  gegen  eine  Erhöhung  des  Kontingents ­
  der  Reichs  bank.
Aus  devi  geschilderten  Verhalten  der  Reichsbailk,  das  eigentlich
gegen  die  Intentionen  des  Vallkgesetzes  verstößt,  ist  gefolgert  worden,
mail  brallche  ill  der  Kontillgeiltierung  des  Notenumlaufs  keine
Äilderung  eintreten  zu  lassen,  da  sie  bisher  der.  deutschen  Volkswirtschaft ­
  ilicht  geschadet  habe.
Der  Standpunkt  erscheint  jedoch  ganz  uilhaltbar,  daß  mail  ein
System,  dessen  Ullschädlichkeit  lediglich  aus  der  Nichtbefolgung  seiner
Jntentioneil  beruht,  nicht  ändern  solle.
Außerdenl  erscheint  es  nicht  ausgeschlossell,  daß  die  unveränderte
  Beibehaltung  des  Systems  unb  seiner  Abmessungen,  weiln  es
auch  bisher  infolge  der  verdienstlichen  Haltuilg  der  Reichsbankleitung
nicht  geschadet  hat,  doch  in  Zukunft  unerträglich  werden  köililte.
Das  erneuerte  Privilegium  gilt  für  zehil  Jahre,  iinb  innerhalb  dieses
Zeitraums  wird  allch  die  ilotwelldigste  Ällderullg  nur  unter  ungleich
            
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