Full text: Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

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auf eine Kontingentserhöhung für die Reichsbank sich vom Stand 
punkt des deutschen Geldwesens als das geringere Übel darstellt. 
d) Die Modifikation des Steuersatzes. 
Als Ersatz für — und wenn möglich auch in Verbindung mit 
einer Erhöhung des Reichsbankkontingentes habe ich an verschiedenen 
Stellen 1 eine Änderung vorgeschlagen, welche zwar tiefer in das 
ganze Kontingentierungssystem einschneidet, praktisch aber vielleicht 
mit geringeren Schwierigkeiten durchzusetzen ist. 
Der gefährlichste Punkt des ganzen Systems ist feine mögliche 
(und ursprünglich auch beabsichtigte) Einwirkung auf die Diskont 
politik der Neichsbank. Seine Vorteile sind vor allem die Begrenzung 
des ungedeckten Notenumlaufs der Privatnotenbanken und die Ver 
hinderung der Durchkreuzung der Diskontpolitik der Reichsbank durch 
die Privatnotenbanken, ferner in Anbetracht der Reichsbank der Um 
stand, daß eine Grenze gezogen ist, deren Überschreitung sowohl für 
die Bankleitung als auch für beit Geldmarkt ein gewisses Warnungs 
signal darstellt. 
Der Nachteil des Systems läßt sich beseitigen und seine Vor 
teile lassen sich erhalten durch folgende Modifikation: 
An die Stelle des festen Steuersatzes von 5 Prozent tritt eine 
veränderliche Steuer, welche sich nach der jeweiligen Höhe des offi 
ziellen Diskontsatzes der Reichsbank richtet. 
Dadurch wird die Reichsbank in ihrer Diskontpolitik völlig frei; 
sie ist im stände, auch bei Kontingentsüberschreitungen einen der 
Marktlage entsprechenden niedrigen Diskont zu halten, ohne dafür 
in Form der 5prozentigen Notensteuer förmlich Strafe zahlen zu 
müssen; denn da sie nur eine ihrem offiziellen Diskontsatz ent 
sprechende Steuer zu zahlen hat, muß sie keine größere Summe an 
das Reich zahlen als ihrer Einnahme aus der Mehrausgabe von 
Noten entspricht. Sie hat von der Ausdehnung ihres Notenumlaufs 
über das Kontingent keinen Gewinn, aber auch durch ihren niedrigeren 
Diskont keinen direkten Verlust. 
Ebenso wie der Reichsbank bleibt den Privatnotenbanken das 
finanzielle Interesse an der Überschreitung ihrer Kontingente ent- 
1 Im Finanzarchiv von Schanz XIII, 2. Bd-, „Das deutsche System 
der Kontingentierung des Notenumlaufs"; in der „Nation" 1898, Nr. 23; 
bei den Verhandlungen der Plenarversammlung des 24. deutschen Handels 
tags vom 14. März 1898.
	        
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