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auf eine Kontingentserhöhung für die Reichsbank sich vom Stand
punkt des deutschen Geldwesens als das geringere Übel darstellt.
d) Die Modifikation des Steuersatzes.
Als Ersatz für — und wenn möglich auch in Verbindung mit
einer Erhöhung des Reichsbankkontingentes habe ich an verschiedenen
Stellen 1 eine Änderung vorgeschlagen, welche zwar tiefer in das
ganze Kontingentierungssystem einschneidet, praktisch aber vielleicht
mit geringeren Schwierigkeiten durchzusetzen ist.
Der gefährlichste Punkt des ganzen Systems ist feine mögliche
(und ursprünglich auch beabsichtigte) Einwirkung auf die Diskont
politik der Neichsbank. Seine Vorteile sind vor allem die Begrenzung
des ungedeckten Notenumlaufs der Privatnotenbanken und die Ver
hinderung der Durchkreuzung der Diskontpolitik der Reichsbank durch
die Privatnotenbanken, ferner in Anbetracht der Reichsbank der Um
stand, daß eine Grenze gezogen ist, deren Überschreitung sowohl für
die Bankleitung als auch für beit Geldmarkt ein gewisses Warnungs
signal darstellt.
Der Nachteil des Systems läßt sich beseitigen und seine Vor
teile lassen sich erhalten durch folgende Modifikation:
An die Stelle des festen Steuersatzes von 5 Prozent tritt eine
veränderliche Steuer, welche sich nach der jeweiligen Höhe des offi
ziellen Diskontsatzes der Reichsbank richtet.
Dadurch wird die Reichsbank in ihrer Diskontpolitik völlig frei;
sie ist im stände, auch bei Kontingentsüberschreitungen einen der
Marktlage entsprechenden niedrigen Diskont zu halten, ohne dafür
in Form der 5prozentigen Notensteuer förmlich Strafe zahlen zu
müssen; denn da sie nur eine ihrem offiziellen Diskontsatz ent
sprechende Steuer zu zahlen hat, muß sie keine größere Summe an
das Reich zahlen als ihrer Einnahme aus der Mehrausgabe von
Noten entspricht. Sie hat von der Ausdehnung ihres Notenumlaufs
über das Kontingent keinen Gewinn, aber auch durch ihren niedrigeren
Diskont keinen direkten Verlust.
Ebenso wie der Reichsbank bleibt den Privatnotenbanken das
finanzielle Interesse an der Überschreitung ihrer Kontingente ent-
1 Im Finanzarchiv von Schanz XIII, 2. Bd-, „Das deutsche System
der Kontingentierung des Notenumlaufs"; in der „Nation" 1898, Nr. 23;
bei den Verhandlungen der Plenarversammlung des 24. deutschen Handels
tags vom 14. März 1898.