Full text: Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

16 
sagte. Dadurch wurde die Umlaufsfähigkeit dieser Noteu, welche 
ohnedies auf das mecklenburgische Territorium beschränkt waren, so 
vermindert, daß die Bank im Jahre 1877 auf ihr Noteurecht ver 
zichtete. Dagegen hat die Braunschweigische Bank ähnliche Maßregeln 
seitens der Reichsregierung und der Reichsbauk über sich ergehen 
lassen, ohne auf ihr Notenrecht zu verzichten lind ohne sich den 
fakultativen Bestimmungen des Vankgesetzes zu unterwerfen. Ihr 
Notenumlauf erfuhr freilich eine starke Einschränkung, wofür sie sich 
durch die Ausdehnung ihres Kontokorrent- und Depositeugeschäftes 
schadlos hielt 1 2 3 . 
Eine große Anzahl von Banken zog es vor, überhaupt auf ihr 
Noteurecht zu verzichten. Bis zu dem Termin, an welchen: das 
Bankgesetz in Kraft treten sollte (1. Januar 1876), erklärten zwölf 
Privatuoteubauken die Preisgabe ihres Noteurechtes, drei weitere 
folgten in den nächsten zwei Jahren; außer den Banken der kleinsten 
Kleinstaaten befanden sich unter diesen Banken auch bedeutende Insti 
tute, wie die Leipziger Bank und der Berliner Kasseuverein. Zum 
Teil haben sich diese Banken nach dem Verzicht auf ihr Notenrecht 
glänzend entwickelt, dagegen sind namentlich die kleinstaatlicheu Banken, 
deren bisheriges Gedeihen sowohl auf ihrer Notenausgabe, als auch 
auf ihrem die rein zettelbaukmäßigen Geschäfte weit überschreitenden 
Geschäftskreise beruhte, durch den Wegfall der Notenausgabe erheblich 
geschädigt worden. Eine von ihnen, die Thüringische Bank in 
Soudershausen, zog es vor, überhaupt zu liquidieren. Die ritter- 
schastliche Privatbank in Pouuneru fallierte bald nach ihrem Ver 
zicht auf ihr Noteurecht, die Ursachen des Bankerottes lagen jedoch 
auf anderem Gebiets 
Ein großer Teil der Institute, welche trotz der beschränkenden 
Bestimmungen des Baukgesetzes als Notenbanken fortexistiereu wollten, 
inachten binnen kürzerer oder längerer Zeit die Erfahrung, vor 
welcher die gleich zu Ansang verzichtenden Banken durch eine bessere 
Voraussicht bewahrt blieben; daß nämlich der Nutzen alls dein Noten 
recht nicht den durch die Einschränkung des Geschäftskreises verursachten 
Ausfall wett machtet 
Es dauerte jedoch verhältnismäßig lange, bis diese Einsicht sich 
Bahn brach, und bis sich die betreffenden Vaukeir entschlossen, nach dieser 
1 Vergi. Lotz n. a. O. S. 256—258. 
2 Vergi. Lotz a. a. O. S. 259 ff. 
3 Vergi. Hartung a. a. O. S. 172 u. 173.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.