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sagte. Dadurch wurde die Umlaufsfähigkeit dieser Noteu, welche
ohnedies auf das mecklenburgische Territorium beschränkt waren, so
vermindert, daß die Bank im Jahre 1877 auf ihr Noteurecht ver
zichtete. Dagegen hat die Braunschweigische Bank ähnliche Maßregeln
seitens der Reichsregierung und der Reichsbauk über sich ergehen
lassen, ohne auf ihr Notenrecht zu verzichten lind ohne sich den
fakultativen Bestimmungen des Vankgesetzes zu unterwerfen. Ihr
Notenumlauf erfuhr freilich eine starke Einschränkung, wofür sie sich
durch die Ausdehnung ihres Kontokorrent- und Depositeugeschäftes
schadlos hielt 1 2 3 .
Eine große Anzahl von Banken zog es vor, überhaupt auf ihr
Noteurecht zu verzichten. Bis zu dem Termin, an welchen: das
Bankgesetz in Kraft treten sollte (1. Januar 1876), erklärten zwölf
Privatuoteubauken die Preisgabe ihres Noteurechtes, drei weitere
folgten in den nächsten zwei Jahren; außer den Banken der kleinsten
Kleinstaaten befanden sich unter diesen Banken auch bedeutende Insti
tute, wie die Leipziger Bank und der Berliner Kasseuverein. Zum
Teil haben sich diese Banken nach dem Verzicht auf ihr Notenrecht
glänzend entwickelt, dagegen sind namentlich die kleinstaatlicheu Banken,
deren bisheriges Gedeihen sowohl auf ihrer Notenausgabe, als auch
auf ihrem die rein zettelbaukmäßigen Geschäfte weit überschreitenden
Geschäftskreise beruhte, durch den Wegfall der Notenausgabe erheblich
geschädigt worden. Eine von ihnen, die Thüringische Bank in
Soudershausen, zog es vor, überhaupt zu liquidieren. Die ritter-
schastliche Privatbank in Pouuneru fallierte bald nach ihrem Ver
zicht auf ihr Noteurecht, die Ursachen des Bankerottes lagen jedoch
auf anderem Gebiets
Ein großer Teil der Institute, welche trotz der beschränkenden
Bestimmungen des Baukgesetzes als Notenbanken fortexistiereu wollten,
inachten binnen kürzerer oder längerer Zeit die Erfahrung, vor
welcher die gleich zu Ansang verzichtenden Banken durch eine bessere
Voraussicht bewahrt blieben; daß nämlich der Nutzen alls dein Noten
recht nicht den durch die Einschränkung des Geschäftskreises verursachten
Ausfall wett machtet
Es dauerte jedoch verhältnismäßig lange, bis diese Einsicht sich
Bahn brach, und bis sich die betreffenden Vaukeir entschlossen, nach dieser
1 Vergi. Lotz n. a. O. S. 256—258.
2 Vergi. Lotz a. a. O. S. 259 ff.
3 Vergi. Hartung a. a. O. S. 172 u. 173.