Full text: Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

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Kreditgewährung verwenden kann. Ausschließlich der Pflege des Giro 
verkehrs hat es die Reichsbank §u danken, daß sie ihre Wechsel- und 
Lombardanlage von 454 Millionen Mark im Durchschnitt des Jahres 
1875 auf 753 Millionen Mark im Durchschnitt des Jahres 1897 
ausdehnen konnte, ohne eine wesentliche Ausdehnung ihres ungedeckten 
Notenumlaufs herbeizuführen. 
Ergänzt wurde der Giroverkehr der Reichsbank durch die Ein 
richtung von Abrechnungsstellen (Clearing-Häusern) an 10 der 
wichtigsten deutschen Bankplätze. Bei den Abrechnungsstellen gleichen 
die Bankhäuser ohne jede Vermittelung von Bargeld oder Noten 
ihre gegenseitigen Forderungen aus, und die verbleibenden Saldi 
werden auf Neichsbank-Girokonto übertrageil. Namentlich der in 
Deutschland noch wenig entwickelte Checkverkehr wird durch diese 
Abrechullugsstellen sehr begünstigt. Auch der Umsatz der Abrechnungs- 
stelleil weist gewaltige Summen auf, im Jahre 1897 ulehr als 
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Die Absicht des Vankgesetzes, durch die Roteusteuer das Giro- 
und Depositengeschäft bei den Notenbanken zu fördern, ist hin 
sichtlich der Privatnotenbanken nicht entfernt in den: Maße 
erreicht worden wie bei der Reichsbank. Nur die Frankfurter Bank 
und die Braunschweigische Bank haben diesem Geschäftszweig von 
Anfang an eine besondere Pflege angedeiheu lassen. 
Die Bayerische N o t e n b a n k, deren Depositeilgelder sich im 
Jahre 1880 auf wenig mehr als eine Million Mark beliefen, führte 
in: Jahre 1883 den Giroverkehr ein. Um erfolgreich mit der Reichs 
bank konkurrieren zu können, gewährte sie den Inhabern von Giro- 
i'onten noch größere Vergünstigungen als die Reichsbank, vor allem 
vergütet sie 1 °/o Zinseil für die Giroguthaben, während die Reichs- 
bank feine Zinsen zahlt. Auch die Allsdehnung ihres Filialerlnetzes 
sicherte der Vayerischerl Noteilbank eineil Erfolg. Im Jahre 1897 
beliefen sich ihre Depositengelder ans 9 Millionen Mark. 
Ihr Beispiel wurde einige Jahre später von der Sächsischen 
Bank befolgt, welche gleichfalls den verzinslichen Giroverkehr ein 
führte. Ihre täglich fälligen Verbiildlichkeiten belaufeil sich heute 
auf etwa 18 Millionen Mark, nnb sie übertreffen damit weit ben 
Umfang dieses Posteils bei allen andereil Privatilotenbanken. 
i Vergi, die Artikel „Giroverkehr" und „Abrechnungswesen" von 
R. Koch im „Handwörterbuch der Staatswissenschaften"; ferner Rauchberg, 
„Der Clearing- und Giro-Verkehr". Wien 1897. 
Helfferich, Erneuerung des deutschen Bonkgesetzes. 
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