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Kreditgewährung verwenden kann. Ausschließlich der Pflege des Giro
verkehrs hat es die Reichsbank §u danken, daß sie ihre Wechsel- und
Lombardanlage von 454 Millionen Mark im Durchschnitt des Jahres
1875 auf 753 Millionen Mark im Durchschnitt des Jahres 1897
ausdehnen konnte, ohne eine wesentliche Ausdehnung ihres ungedeckten
Notenumlaufs herbeizuführen.
Ergänzt wurde der Giroverkehr der Reichsbank durch die Ein
richtung von Abrechnungsstellen (Clearing-Häusern) an 10 der
wichtigsten deutschen Bankplätze. Bei den Abrechnungsstellen gleichen
die Bankhäuser ohne jede Vermittelung von Bargeld oder Noten
ihre gegenseitigen Forderungen aus, und die verbleibenden Saldi
werden auf Neichsbank-Girokonto übertrageil. Namentlich der in
Deutschland noch wenig entwickelte Checkverkehr wird durch diese
Abrechullugsstellen sehr begünstigt. Auch der Umsatz der Abrechnungs-
stelleil weist gewaltige Summen auf, im Jahre 1897 ulehr als
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Die Absicht des Vankgesetzes, durch die Roteusteuer das Giro-
und Depositengeschäft bei den Notenbanken zu fördern, ist hin
sichtlich der Privatnotenbanken nicht entfernt in den: Maße
erreicht worden wie bei der Reichsbank. Nur die Frankfurter Bank
und die Braunschweigische Bank haben diesem Geschäftszweig von
Anfang an eine besondere Pflege angedeiheu lassen.
Die Bayerische N o t e n b a n k, deren Depositeilgelder sich im
Jahre 1880 auf wenig mehr als eine Million Mark beliefen, führte
in: Jahre 1883 den Giroverkehr ein. Um erfolgreich mit der Reichs
bank konkurrieren zu können, gewährte sie den Inhabern von Giro-
i'onten noch größere Vergünstigungen als die Reichsbank, vor allem
vergütet sie 1 °/o Zinseil für die Giroguthaben, während die Reichs-
bank feine Zinsen zahlt. Auch die Allsdehnung ihres Filialerlnetzes
sicherte der Vayerischerl Noteilbank eineil Erfolg. Im Jahre 1897
beliefen sich ihre Depositengelder ans 9 Millionen Mark.
Ihr Beispiel wurde einige Jahre später von der Sächsischen
Bank befolgt, welche gleichfalls den verzinslichen Giroverkehr ein
führte. Ihre täglich fälligen Verbiildlichkeiten belaufeil sich heute
auf etwa 18 Millionen Mark, nnb sie übertreffen damit weit ben
Umfang dieses Posteils bei allen andereil Privatilotenbanken.
i Vergi, die Artikel „Giroverkehr" und „Abrechnungswesen" von
R. Koch im „Handwörterbuch der Staatswissenschaften"; ferner Rauchberg,
„Der Clearing- und Giro-Verkehr". Wien 1897.
Helfferich, Erneuerung des deutschen Bonkgesetzes.
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