Full text : Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

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die  Privatnotenbanken  die  eigentlichen  Funktionen  der  Notenbanken,
in  welchen  allein  die  wirtschaftliche  Berechtigung  der  Notenausgabe
liegt,  nicht  erfüllen,  daß  sie  auf  der  andern  Seite  die  ihnen  zugewiesenen ­
  steuerfreien  Notenkontingente  voll  ausnützen,  und  daß  ihr
gesamter  ungedeckter  Notenumlauf  für  das  deutsche  Geldwesen  eine
Belastung  ist,  dem  fein  Vorteil  gegenübersteht.  Der  Reichsbank,
welche  allein  die  gesamten  Schwankungen  des  deutschen  Geldumlaufs
zu  tragen  hat,  und  welcher  in  kritischen  Zeiten  thatsächlich  auch  die
Sorge  für  die  Einlösung  der  Privatbanknoten  obliegt,  wird  durch  dieses
Verhältnis  ihre  ganze  Stellung  und  namentlich  ihre  Diskontpolitik
wesentlich  erschwert.  Außerdem  hat  schon  Nasse  ausgeführt,  daß  der
zur  Deckung  des  deutschen  Notenumlaufs  dienende  Barvorrat,  wenn
er  in  einer  Hand  vereinigt  wäre,  durch  eine  etwaige  Goldausfuhr
nach  dem  Ausland  relativ  weniger  vermindert  werden  würde,  als
heute  der  Barbestand  der  Neichsbank,  und  daß  dadurch  Diskonterhöhungen ­
  bis  zu  einem  gewissen  Grade  vermieden  werden  könnten.
Sicher  handelt  es  sich  hier  um  eine  Frage  von  nicht  geringer
Bedeutung.  Gleichwohl  stehen  wir  vor  der  Thatsache,  daß  diese  Frage
bisher  in  der  Diskussion  über  die  Erneuerung  des  Bankgesetzes  kaum
berührt  morden  ist.  Die  alles  überschattende  Bedeutung  der  Reichsbank ­
  zeigt  sich  auch  darin,  daß  die  öffentliche  Erörterung  sich  fast
ausschließlich  damit  beschäftigt,  ob  die  Reichsbank  in  ihrer  gegenwärtigen ­
  Verfassung  erhalten  oder  ob  sie  verstaatlicht  werden  soll.
Schon  die  Titel  der  bisher  erschienenen  Flugschriften  über  die  Erneuerung ­
  des  Bankgesetzes  sprechen  alle  nur  von  der  Reichsbank:
„Reichsbank  und  Geldumlauf" x ,  „Reichsbank  und  Giroverkehr"  1  2 ,
„Der  Streit  um  die  Verstaatlichung  der  Reichsbank" 3  4 ,  „Soll  die
Reichsbank  verstaatlicht  werden?"^  u.  s.  w.  Auch  der  deutsche
Handelstag,  welcher  sich  in  seiner  Plenarversammlung  worn  14.  März
dieses  Jahres  mit  der  Bankfrage  beschäftigte,  hatte  nur  „die  Verlängerung ­
  des  Privilegiums  der  Neichsbank"  auf  die  Tagesordnung
GW-Soweit
  neben  der  Zukunft  der  Neichsbank  die  Frage  der  Privatnotenbanken ­
  überhaupt  besprochen  wird,  erfährt  sie  zumeist  eine  Beurteilung, ­
  die  weniger  von  sachlichen  Gesichtspunkten  ausgeht,  als  von

1  von  G.  H.  Kämmerer.
2  von  M.  Schinckel.
3  von  W.  Lotz.
4  von  Christians.
            
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