Full text : Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

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nichts  anderes  als  eine  Interessenvertretung,  in  welcher  auch  diejenigen
Schichten  der  deutschen  Volkswirtschaft  vertreten  wären,  welchen  die
Reichsbank  nur  in  geringem  Umfang  direkt  Kredit  gewahren  kann,
wenn  sie  ans  eine  ausreichende  und  sichere  Notendeckung  halten  und
den  diesbezüglichen  Bestimmungen  des  Vankgesetzes  entsprechen  will.
Die  Gefahr  liegt  nahe,  daß  in  dem  Beirat  von  den  Vertretern  der
verschiedenen  Interessengruppen  unerfüllbare  Ansprüche  an  die  Bankleitnng
  gestellt  würden,  wie  solche  heute  nur  in  der  Presse  und  int  Parlament ­
  erhoben  werden,  und  gegen  welche  die  Bankleitnng  heute
gerade  an  dem  Centralausschuß  einen  wertvollen  Rückhalt  hat.  Mit
Recht  hat  Rasse  vor  zehn  Jahren  hervorgehoben,  daß  es  für  die
Leitung  einer  Centralbaitk,  abgesehen  von  dem  Einfluß  der  Finanzverwaltung,
  keilte  größere  Gefahr  giebt,  als  Schwäche  gegenüber  den
von  allen  Seiteit  eindrittgettden  Forderungen  ttach  Kreditbewilligung.
Diese  Gefahr  würde  durch  den  vorgeschlagenett  Beirat  nicht  eingedämmt, ­
  sondent  geradezu  verstärkt  werden.
Die  großert  Vorteile,  welche  dei  der  besteheitdett  Bankverfassung ­
  durch  die  Vertretung  der  Anteilseigner  geschaffen  sind,  sonnten
ctifo  bei  einer  Verstaatlichung  der  Reichsbank  nicht  ersetzt  werden.
e)  Die  Nachteile  einer  Identität  von  Bank-  und  Staats-Vermögen.

Voit  vielleicht  ltoch  größerer  Bedeutung  ist,  daß  bei  einer  reinen
Staatsbank  etite  Identität  zwischen  Bankvermögen  und
Staatsvermögen,  Bankkredit  und  Staatskredit  bestehen
würde,  welche  für  beide  Teile,  für  Battk  und  Staat,  große  Nachteile
int  Gefolge  haben  müßte.
Über  bie  Gefahren  bea  Wißbraw#  ber  magabe  papterner
Geíbgeidheii  branche  ich  bier  rnoßi  fein  %Bort  %u  oerlieren.  ^e
prníti^e  Erfahrung  unb  bie  Wmi&hmg  ber  scorie  haben
bem  Grgebnia  geführt,  baß  jebe  übermäßige  Änagabe  oon  papiernen
Zahlungsmitteln  und  jede  Ausgabe,  für  welche  nicht  eine  „bankmäßige"
Deckung  vorhaitdeit  ist,  die  Sicherheit  des  Geldwesens  und  damit  das
wirtschaftliche  Gedeihen  des  gef  mitten  Volkes  bedroht.  Die  beste
Garantie  gegen  diese  Gefahr  ist  die  Übertragung  der  Notenausgabe
mt  ein  großes  Bankinstitut,  welches  mit  feinem  Stammvermögen  für
bie  prompte  Einlösung  der  Noteit  haftet  und  so  durch  die  Rücksicht
auf  die  eigene  Existenz  genötigt  ist,  Noteit  nur  gegen  eilte  bankntäßige
Deckultg,  welche  die  unbedingte  Sicherheit  des  Notenumlaufs  gewährleistet, ­
  in  Verkehr  zu  setzen.
Helfferich,  Erneuerung  des  deutschen  Bankgesetzes.  5
            
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