Full text: Preußisches Landbuch

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Sterbekassen-Verein für schlesische Forstbeamte, 
s. Schlesischer Forst-Verein. 
Sterbekassen-Verein zu Kissen. 
Er zählt 215 Mitglieder, hat Korporations-Rechte und 2500 Thlr. 
Vermögen. 
Sterbelade der „Fette Gilden-Brüderschaft" zu Essen. 
1790 errichtet. Sie hat 450 Mitglieder und ein Vermögen von 2770 
Thaler. 
Sterbelade zu Moers. 
Der Ort hat zwei Anstalten dieser Art: die erste besteht seit 1834 
und hat die staatliche Genehmigung 1835 erhalten. Sie zählt 417 
Mitglieder und hatte Ende 1861 eiu Vermögen von 2640 Thlr. Die 
Zweite ist 1804 begründet und 1849 genehmigt; Sie hat 616 Mit 
glieder und besaß Ende 1861 ein Vermögen von 4100 Thlr. 
Sterbelade zu Orsoy (MörS), 
1807 errichtet und 1844 staatlich genehmigt, zahlt sic ihrcv Mitgliedern 
ein Begräbnißgeld von 20 Thlr. Sie hat 1260 Thlr. Kapital-Vcr- 
mögen und einige Grundstücke. 
Sterbelade zu Rheydt (Gladbach), 
1826 errichtet, ist sie Personen aller Stände zugänglich. Die Zahl 
der Interessenten beträgt 660, das angesammelte Kapital 4000 Thlr. 
S ternbergsche Schul-Stiftung zn Friedland (Lübben), 
begründet von dem Rentier Sternberg, welcher (1838) der Stadt 
Friedland 1200 Thlr., zu 4 pEt. verzinslich, mit der Bestimmung ver 
machte, daß von dem jährlichen Ertrage die schulpflichtigen Kinder 
armer Eltern, ohne Unterschied des Glaubens, freien Schul-Unterricht 
erhalten sollten. 
Stettiner gemeinnützige Bau-Gesellschaft. 
Sie besteht seit 1853, um in verschiedenen Stadttheilen oder vor 
den Thoren Stettins gesunde und zweckmäßig eingerichtete Wohnungen 
für die ärmere Klasse herzustellen oder zu erwerben und billig zu ver 
biethen. Aktien-Kapital 20,000 Thlr., das aber bis auf 500,000 
Thlr. vermehrt werden kann. Im Jahre I860 besaß die Gesellschaft 
drei Häuser im Werthe von 44,000 Thlr. 
Stevermann-Detien sche-Armen-Stiftung zu Münster, 
von dem Hofkammcr-Srkretair St ever mann 1735 begründet und 
von Maria Elisabeth Detten 1772 durch einKapital von 1142 Thlr. 
vermehrt. Die Reventten der Stiftung sind zur Bertheilung an Arme 
zunächst unter den Blutsverwandten der Stifter bestimnit. Die Stif 
tung steht unter Aufsicht des Bischofs. 
Stift zum heiligen Geist in Anklam. 
Diese Stiftung geht bis in das 13. Jahrhundert zurück und ist sehr 
wohlhabend. Aufnahme finden gebrechliche, oder ohne ihre Schuld ver-
	        
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