Full text: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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Der Aufschwung der Handwerksämter im i6. Jahrhundert. 
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15781 ausdrücklich in ihren Schrägen die Bestimmung auf, dass 
keiner ,,dem a7iderenn mn sein gelernetes ha^idtwerck fallenn, 
Sicherlich mussten die Schwierigkeiten, jedem Gewerbe seine 
Grenzen zu ziehen, mit der Zeit wachsen, und zeigt sich hier eine 
der hauptsächlichsten Ursachen des Verfalles. 
Alle diese Bestimmungen verfehlten nicht auf das Verhältniss 
von Meister und Gesellen Einfluss zu gewinnen. Wenn es im 
Allgemeinen schwieriger wurde Meister zu werden und den Meistern 
selbst ihre Existenz nicht ganz leicht gemacht war, so verstand es 
sich von selbst, dass für Viele der Gesellenstand von ewiger Dauer 
wurde. Nicht Wenige mussten darauf Verzicht leisten, überhaupt 
je an das erträumte Ziel zu gelangen. Die auf diese Weise an 
Jahren älteren Gesellen aber erhoben alsdann grössere Ansprüche, 
wurden unbotmässig, fühlten sich in ihrem besonderen (iesellen- 
stande und stritten mit den Meistern über die ihnen einzuräumenden 
Rechte. Von Zerwürfnissen zwischen Meistern und (Gesellen legt be 
züglich der Schneider ^ die Rathsentscheidung von 1574 Zeugniss ab, 
die die Arbeitsbedingungen für die Gesellen in einigen wesentlichen 
Punkten regelt. Die Rathsentscheidung von 1575 bezüglich der 
Tischler ® organisirt das Arbeitsverhältniss der Gesellen vollständig 
und gewährt gleichzeitig einen Einblick in das innere Eeben der 
Gesellenverbindungen, während der Schrägen der Schlosserge- | 
seilen von 1581 ein förmliches Statut ist. In Allem zeigt sich 
eine feste Ordnung des Gesellenwesens, das bei einigen Zugeständ 
nissen doch eine unverkennbare Abhängigkeit von den Meistern 
verräth. Ist es gestattet von der bei den drei genannten Hand 
werkern sich zeigenden Organisation auf die Verfassung im All 
gemeinen zu schliessen, so wären die nachstehenden (jrundzügc 
etwa die maassgebenden gewesen. 
Die Gesellen bildeten eine Bruderschaft mit dem Zwecke ihre 
Interessen wahrnehmen zu wollen. Bei den Schlossern scheinen 
auch die Lehrjungen zugezogen worden zu sein, was indess kaujn 
allgemeine Regel gewesen sein dürfte. Ihren Vorstand bildeten 
2 Altgesellen oder Oertengesellen; die letztere Bezeichnung ist von 
dem süddeutschen Irte, d. h. so viel wie Wirthsstube, abzuleiten- 
vSie hatten die Schlüssel zur Lade und zur Büchse und führten 
1 S. unten 11. Theil Nr. 83, Art. 19. 
2 S. unten II. Theil Nr. 88. 
3 S. unten II. Theil Nr. 94.
	        
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