aus solchen Handwerkern, die für die landwirtschaftlichen Arbeiten
notwendig sind; zum letzten Dritteile aus städtischen
Industriearbeitern, wodurch eine gleichmässigere Verteilung der
Bevölkerung erzielt werden sollte. Bei der Zulassung zu den
Kolonien, an deren Spitze staatliche Organe stünden, würden
die kinderreichsten und ärmsten Familien bevorzugt. Die Verwaltung
würde ein ı5-gliedriges, von den Kolonen ernanntes
Aktionscomite besorgen. Zur Errichtung dieser Kolonien wären
unbebaute, den Gemeinden oder Privaten gehörige Ländereien
anzukaufen, und im Bedarfsfalle das Expropriationsgesetz anzuwenden
*).
Die Kolonen sollten landwirtschaftliche Arbeiten mit industriellen
vereinen und auf diese Weise die fruchtbringende
Vermählung der Landwirtschaft mit der Industrie (le mariage
‘e&cond de Vagriculture et de l’industrie) herbeiführen. Von dem
Bruttoertrage würde der Arbeitslohn für. die Kolonen vorwegzenommen
und das vom Staate zur Gründung vorgeschossene
Kapital mit drei Perzent verzinst werden. Vom Reinertrage
käme ein Viertel dem Staate zur Gründung neuer Kolonien
zu, ein Viertel würde zur Bildung eines Hilfsfonds für die
Greise und Kranken der Kolonien, ein drittes Viertel zur
Bildung eines Reservefonds (zur gegenseitigen Unterstützung
der verschiedenen Kolonien sowie aller Ateliers sociaux) verwendet
und das letzte Viertel käme der Kolonie als Gewinnprämie
zu. Als Verteilungsmassstab hätten die von jedem Kolonen
wirklich prästirten Arbeitstage zu dienen. Frauen und
Kinder, die in den Kolonien arbeiteten, hätten einen entsprechenden
Anteil zu bekommen. Jeder Kolonie würden
schliesslich Wolthätigkeitsanstalten für Greise, Waisen, Kranke
a. Ss. w. beigegeben.
Diese Vorschläge wurden vollinhaltlich in den sozialpolitischen
Bericht?) des Luxembourg aufgenommen. An
dieser Stelle verdienen auch dessen Vorschläge in Beziehung
1) Diese Bestimmung steht jedenfalls im Widerspruche mit der Erklärung
Louis Blane’s, dass sich die nene Gütererzeugungsweise ohne jeden
Zwang, ja gewissermassen von sclbst durch die bedeutende Anziehungskraft
der zu errichtenden staatlichen Betriebe einleben werde.
2) Der Bericht ist abgedruckt im Moniteur vom 3. u. 4. Mai 1848
No. 123 u. 124. S. die Note 1 auf p. 35. Erwähnenswert sind auch die
Massregeln, die der Bericht zum Schutze der Produzenten und zur Beseitigung
Jes Zwischenhandels vorschlug; dieses Ziel sollte durch die Errichtung von
Lagerhäusern und Warenhallen erreicht werden; in Beziehung auf die Lagerhäuser
finden sich bereits hıer mit voller Klarheit die Grundzüge der Kin-