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ziern: „Indessen wird man nicht irren, wenn man sich die einzelnen
Abteilungen derselben als zunstmäßig berechtigte Geschlechter denkt,
welche je nach verschiedenen Industrie- und Handelszweigen... eingeteilt
und nach diesen Einteilungen oder nach Zünften in angewiesenen Stadt
quartieren wohnten" *); für Griechenland finden wir: „Die wahrschein
lich überall geltende Bestimmung, daß Gerbereien nicht innerhalb der
Stadt betrieben werden dursten, mag aus gesundheitspolizeilichen Gründen
getroffen worden fein 2 ); über die Orte, an welchen sich vorzüglich
Gerbereien, welche übrigens, wenigstens bei den Griechen, außerhalb
der Städte angelegt werden mußten, mit umfangreicherem Betriebe
befanden, ist fast nichts bekannt 8 )". „Auch hat es den Anschein, als
ob die Gerber ein bestimmtes Viertel eingenommen hätten, und zwar
vermutlich vom Innern der Stadt entferntst." Für Rom: „In noch
höherem Maße wie in Athen wohnten in Rom Handwerker gleichen
Gewerbes zusammen, so daß eine Anzahl Straßen nach den Gewerbe
treibenden den Namen führten... In dem Stadtteile trg.n8 Tiberim hatten
sich Fischer, Gerber,Töpfer angesiedelt 8 )." Für Ägypten: „Ein besonderer
Distrikt der Stadt in dem lybischen Teile Thebens war ihnen (den
Lederausschneidern) ausschließlich für ihren Beruf zugewiesen st". Für
das israelitische Handwerksleben: „Der Platz für Gerbereien mußte
wie für Äser und Gräber wenigstens 50 Ellen von der Stadt entfernt
siin" st. Für die kleinasiatischen Handwerker: „Von großer Be
deutung ist für die Handwerkervereinigung die betreffende Straße, wo
sie ihren Wohnsitz Habens".
In fast all diesen Füllen wird von der Existenz eines Straßen
namens auf ein tatsächliches Zusammenwohnen der betreffenden Hand
werker in ihrer Straße geschlossen, und dieser Schluß gilt als so
einwandfrei, daß sich ein circulus vitiosus, wie der obige von Rom
angeführte, ergibt; häufig geschieht dieses Zusammenwohnen auf Ver
anlassung der jeweiligen Obrigkeit.
Die gleichen Urteile finden wir nun für das deutsche Mittelalter,
und ich habe einige Urteile für das Altertum vorausgeschickt, weil ja
bekanntlich die deutschen Handwerkerorganisationen auf Verhältnisse des
Altertums zurückgeführt werden; wenn man sie auch manchmal nicht
als direkte historische Fortsetzungen derselben betrachtet, so ist doch der
Geist, welcher zur Zunftbildung treibt, nach der üblichen Anschauung
der gleiche, nämlich entweder ein innerer Assoziationstrieb oder eine von
der Obrigkeit vorgenommene Verwaltungsmaßnahme; jedenfalls finden
st Movers 1849, Bd. II, S. 522. st Vgl. Speck, Bd. II, S. 272.
st Büchsenschütz 1869, S. 90. st Blümner 1869, S. 64.
st Speck 1900, Bd. III, S. 250 f. °) Gerberzeitung 1884, S. 202.
st Delitzsch 1868, S. 39. st Poland 1909, S. 122.
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