Object: Die Entwicklung der Weißgerberei

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ziern: „Indessen wird man nicht irren, wenn man sich die einzelnen 
Abteilungen derselben als zunstmäßig berechtigte Geschlechter denkt, 
welche je nach verschiedenen Industrie- und Handelszweigen... eingeteilt 
und nach diesen Einteilungen oder nach Zünften in angewiesenen Stadt 
quartieren wohnten" *); für Griechenland finden wir: „Die wahrschein 
lich überall geltende Bestimmung, daß Gerbereien nicht innerhalb der 
Stadt betrieben werden dursten, mag aus gesundheitspolizeilichen Gründen 
getroffen worden fein 2 ); über die Orte, an welchen sich vorzüglich 
Gerbereien, welche übrigens, wenigstens bei den Griechen, außerhalb 
der Städte angelegt werden mußten, mit umfangreicherem Betriebe 
befanden, ist fast nichts bekannt 8 )". „Auch hat es den Anschein, als 
ob die Gerber ein bestimmtes Viertel eingenommen hätten, und zwar 
vermutlich vom Innern der Stadt entferntst." Für Rom: „In noch 
höherem Maße wie in Athen wohnten in Rom Handwerker gleichen 
Gewerbes zusammen, so daß eine Anzahl Straßen nach den Gewerbe 
treibenden den Namen führten... In dem Stadtteile trg.n8 Tiberim hatten 
sich Fischer, Gerber,Töpfer angesiedelt 8 )." Für Ägypten: „Ein besonderer 
Distrikt der Stadt in dem lybischen Teile Thebens war ihnen (den 
Lederausschneidern) ausschließlich für ihren Beruf zugewiesen st". Für 
das israelitische Handwerksleben: „Der Platz für Gerbereien mußte 
wie für Äser und Gräber wenigstens 50 Ellen von der Stadt entfernt 
siin" st. Für die kleinasiatischen Handwerker: „Von großer Be 
deutung ist für die Handwerkervereinigung die betreffende Straße, wo 
sie ihren Wohnsitz Habens". 
In fast all diesen Füllen wird von der Existenz eines Straßen 
namens auf ein tatsächliches Zusammenwohnen der betreffenden Hand 
werker in ihrer Straße geschlossen, und dieser Schluß gilt als so 
einwandfrei, daß sich ein circulus vitiosus, wie der obige von Rom 
angeführte, ergibt; häufig geschieht dieses Zusammenwohnen auf Ver 
anlassung der jeweiligen Obrigkeit. 
Die gleichen Urteile finden wir nun für das deutsche Mittelalter, 
und ich habe einige Urteile für das Altertum vorausgeschickt, weil ja 
bekanntlich die deutschen Handwerkerorganisationen auf Verhältnisse des 
Altertums zurückgeführt werden; wenn man sie auch manchmal nicht 
als direkte historische Fortsetzungen derselben betrachtet, so ist doch der 
Geist, welcher zur Zunftbildung treibt, nach der üblichen Anschauung 
der gleiche, nämlich entweder ein innerer Assoziationstrieb oder eine von 
der Obrigkeit vorgenommene Verwaltungsmaßnahme; jedenfalls finden 
st Movers 1849, Bd. II, S. 522. st Vgl. Speck, Bd. II, S. 272. 
st Büchsenschütz 1869, S. 90. st Blümner 1869, S. 64. 
st Speck 1900, Bd. III, S. 250 f. °) Gerberzeitung 1884, S. 202. 
st Delitzsch 1868, S. 39. st Poland 1909, S. 122. 
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