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diese inneren Konstruktionen ihren äußeren Ausdruck in dem räumlichen
Beisammenwohnen gleichartiger Handwerker in bestimmten Straßen,
welche deren Namen führen.
Bormans sagt für die Lütticher Gerber: „Jedenfalls finden wir
die Gerber in Lüttich 1288 bereits in Quartieren vereinigt" *); ähnlich
sind die Urteile über andere Städte: „im Mittelalter bewohnte der größte
Teil der Pariser Weißgerber den Teil des rechten Seineufers, der
gegenwärtig den Platz von der Brücke Notre Dame und vom Pont au
Change bildet. Es war ein Terrain, das sich im steilen Abhange bis zum
Fluße ausdehnte. Guillebert von Metz, welcher im Anfange des
15. Jahrhunderts schrieb, bezeichnete ihn als Mesguirie, d. h. Weiß-
gerberei" 2 ). „Die Lübecker Weißgerber sollen wenigstens 1467 in einem
bestimmten Stadtteil wohnen 2 )." Ähnlich äußert sich KeutgenH, und
schließlich sei noch angeführt, was Bücher über Frankfurt sagt: „Ganze
Siraßen hindurch erschallt fast aus jedem Haus das Dröhnen des
Benderhammers, das eintönige Schnarren des Webstuhls, das Fauchen
von den Essen der Feuerarbeiter. Dicht gereiht stehen an alt bekannter
Stelle die Brottische der Bäcker, die Fleischbänke der Metzger, die Gewand
gaden und die Fischkasten" B ). Es ist immer das gleiche Bild der mittel
alterlichen Stadt, eine fast schematische Ordnung aller Verhältnisse, und
hin und wieder wird diese Vorstellung noch unterstützt durch öffentliche
Regelungen wie die: „bei den Bendern ist zu beachten, daß ihnen seit
1402 untersagt war, anderswo, als in ihrer eigenen Straße in der
Alten Stadt zu wohnen" 6 ). Und von hier aus wird dann verallgemeinert
auf alle Gewerbe. Wenn man aber nicht nur die Dekrete des Senats,
die Zunftordnungen und Handwerksartikul, die Bestimmungen der Ver
sammlungen von Meister und Gesellen beobachtet, sondern wenn man
auch die endlosen Übertretungen dieser Vorschriften kennt, welche sehr oft
und sehr lange ungerügt blieben, bis schließlich einmal eine Klage zustande
kommt, wenn auf „der Meister vielfaches Supplizieren hin" alte Miß
stände immer und immer wieder geregelt werden sollen, da sie sich in
Gegensatz zu den bestehenden Vorschriften befinden, wenn man in Büchers
Untersuchungen über das Frankfurter Gewerbe den verhältnismäßig
hohen Prozentsatz nnzünftiger Handwerker, welcher dennoch in der
Stadt ansässig ist und dort sein Gewerbe treibt, wenn man dort die
Zahl der Handwerker mit Gewerben im Haupt- und im Nebenberuf be
obachtet, welche diese beiden Berufe in der vollen Öffentlichkeit der
mittelalterlichen Stadt ausüben, wenn man die nie endenden Gewerbs-
0 Bormans 1863, S. 55, 56. 2 ) Schuh und Leder 1897, Nr. 29, S. 33.
3 ) Köln 1907, Bd. I, S. 34.
4 ) Keutgen 1903, S. 137, 139, 141, 143, 144, 147.
6 ) Bücher 1886, S. 300 ff. «) Ebenda.