XXXV. Glas und Glaswaaren.
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Tarifmässige Benennung
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Oesterreich-Ungarn. j¡ '!
Tafelglas : |
Fensterglas, grün, halb oder ganz weiss, un- |!
geschliffen, ungemustert ^100
Tafelglas aller Art, geschliffen, gemustert,
mattirt oder belegt ¡I100
Tara'in Kisten und Fässern 23"o.
Eingerahmte Spiegel
Optisches Glas, und zwar Flint-, Crown-, Zink-
und Boraxglas, roh, nicht zu Linsen ge
schliffen, in Stücken. Tafeln oder Linsen
form gepresst, auch angeschliffen ....
Gläser für Taschenuhren. Brillengläser und an
dere optische Gläser, vorgerichtet oder ge
schliffen
Tara in Kisten und Fässern 23“,o.
Glasstängelchen, Glasplättchen und Glasröhrchen
ohne Unterschied der Farbe
Glasbehänge, massive, zu Kronleuchtern . . .
Glasknöpfe, Glaskorallen, Glasperlen, Glas
schmelz, Glastropfen, Glasgesjdnnst, auch
gefärbt
Glas, färbig, bemalt, vergoldet, versilbert, Glas
flüsse ohne Fassung
Glas- und Emailwaaren, nicht besonders be
nannte
Tara in Kisten und Fässern 23« o,
Jn der Ausfuhr frei. .
An merknngen:
Als gemeines neturfarbiges Hohlglas (Nr. 232 a) wird nur
solches Ton BeschiiflFenheit der gewöhnlichen ordinären Bon-
teillen, aus gelbweisser. hell- oder dunkelgrüner (bouteillen-
grOner), bläulicher, gelber, brauner, dunkelsehwarzbrauner
Glasmasse mit Blasen. Knoten u. dgl., daher nicht voll
kommen reinem Aussehen verstanden.
Durch Zusatz von Farbestoffen (in der Hegel Motall-
oxyden) zum Glassatze gefärbtes Hohlglas, welches sich durch
Oleichmässigkeit und Keinhcit der Farbe von dem ordinären
naturfarbigen unterscheidet , gehört zum farbigen Glase
(Nr. 2421.
Hohlglas, gemeines, mit blos eingepresster Schrift oder
einfachen Linien, mit in dünne Stricke gedrehtem Hiedgrase
(Igelkolben), oder mit Stroh umwunden, oder mit ungeschäl
ten Ruthen eingeflochten, wird von der Behandlung nach
Nr. 232 (I und b und 233 nicht ausgeschlossen.
Unter gepresstem (oder gegossenem) weissen Hohlglasc
(Nr, 234) werden mittelst Metallformen gefertigte, schalen
förmige oder gehöhlte, glatte oder verzierte Glasgegenstände
(Imitationen der gescblitfeneu W’aare), wie : Butterschalen.
Leuchtertassen, Salzfässer, Schüsseln, Teller, Trinkgläser
n. dgl. verstanden.
Durch Blasen in Formen erzeugtes gewöhnliches Hohl
glas (Flaschen, Krüge etc.) wird dann als gepresstes zu be
handeln sein, wenn dasselbe mit aufgepressten Keliefverzie-
rungen (ausgenommen blos eingepressle Schrift, einfache
Reifen oder Linien) versehen ist.
Massiv geformte (gepresste; Glasartikel, wie: Beschwerer,
Krystallformen, Figuren, Kugeln, Leuchter, Messerbänkchen,
Stöpsel, Walzen, sowie andere nicht namentlich taritirte
Waaren aus massivem weissen oder naturfarhigen Glase, glatt
oder verziert, nngeschl ffen oder geschliffen, sind als mas
sives Glas der Nr. 234 zu verzollen. Rind in dieselben aber
farbige Gegenstände eingeschmolzen, oder sind sie durch
12
kr.
4 —
12 -
1 50
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trags-
mässiger
50
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15 —
fl. kr.
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