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veränderten Verhältnissen natürlich überhaupt nicht mehr zu
denken, da Bremen nicht einmal mehr erreicht wurde. Früher hatte
man selbst in Minden gelegentlich Versuche gemacht, es ist einmal
im 18. Jahrhundert ein Schiff von Norwegen nach Minden herauf
gekommen und auch noch 1849 ein Schiff direkt nach der Ostsee
gesandt worden 1 ). Es ist die Zeit der Kämpfe Bremens um die
Ausschaltung gemäfs seiner verlorenen Eigenschaft als Umschlags
platz zwischen See und Flufs. Die Festlegung der bremischen
Verkehrsplätze an der Oberweser in ihrer Bedeutung in der
hier interessierenden Periode wird durch das Oberweser-Schiff
fahrtsregulativ sehr erleichtert, das 1815 2 ) als Vereinbarung der
Kaufmannschaften Bremens und verschiedener Oberweserplätze zu
stände kam und der Weserschiffahrtsakte vorarbeitete, die alle
Stapel und ausschliefslichen Schifferberechtigungen aufhob, dagegen
die von den Kaufmannschaften eingerichteten ßeiheschiffahrten ohne
Monopol bezw. mit gewissen Kautelen und mit Quotenverhältnis der
beteiligten Schiffer nach ihrer Staatsangehörigkeit anerkannte. Von
dieser Organisation sind Berichte über die Verladungen (später auch
der Konkurrenz s. i. f.) der Vertretung der Kaufmannschaft abgestattet
worden, die das Verhältnis der Orte näher charakterisieren. 3 ) Im
Oherweserverkehr gibt es dazu auch Makler-Registrierungen des
ankommenden Guts, die beim Landverkehr fehlen. 4 ) Es
wurden drei Reihefahrten nach den drei Hauptplätzen des
Oberweserverkehrs eingerichtet, statt dafs der Schiffer in
Bremen regellos nach allen Weserplätzen lud, wodurch
sich der Verkehr in der Zeit vorher ungeheuer verlangsamt
hatte. Die Plätze waren Minden, Hameln und Münden, letzteres
der wichtigste Platz. Für unterhalb Minden wurde 1815 keine
*) Meidinger, Die deutschen Ströme, IV. Abi, 1854, S. 44, s. auch
die Bestrebungen Hermann Kulenkamps bei N o a c k, Das Stapel- und Schiffahrts
recht Mindens.
2 ) Das Regulativ von 1815 und seine Nachträge, das revidierte Regulativ
von 1822 liegen in der Sammlung der Stadtbibliothek zur Oberweserschiffahrt.
Näheres dazu in den Akten des Staatsarchivs und der Handelskammer. Für
die frühere Zeit vergl. (Gothaische) Handlungs-Zeitung 1786, S. 60 ff, u. a. im
folg.; a. w. D. Reinhold und J. Oltmanns, Der deutsche Handelskanal,
Bremen und Leer 1817, S. 190.
a ) Sie sind an das Archiv Coli, seniorum gekommen.
ä ) Eine Sammlung dieser Berichte, die z. T. mit der Seeeinfuhr
zusammen gedruckt sind, liegt im Handelskammerarchiv, eine weitere Sammlung
besitzt die Stadtbibliothek, s. im übrigen das in dem Kapitel Statistik auf
geführte,
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