fullscreen: Geschichte des Bremer Binnenhandels im 19. Jahrhundert namentlich unter den alten Verkehrsformen und im Übergang

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veränderten Verhältnissen natürlich überhaupt nicht mehr zu 
denken, da Bremen nicht einmal mehr erreicht wurde. Früher hatte 
man selbst in Minden gelegentlich Versuche gemacht, es ist einmal 
im 18. Jahrhundert ein Schiff von Norwegen nach Minden herauf 
gekommen und auch noch 1849 ein Schiff direkt nach der Ostsee 
gesandt worden 1 ). Es ist die Zeit der Kämpfe Bremens um die 
Ausschaltung gemäfs seiner verlorenen Eigenschaft als Umschlags 
platz zwischen See und Flufs. Die Festlegung der bremischen 
Verkehrsplätze an der Oberweser in ihrer Bedeutung in der 
hier interessierenden Periode wird durch das Oberweser-Schiff 
fahrtsregulativ sehr erleichtert, das 1815 2 ) als Vereinbarung der 
Kaufmannschaften Bremens und verschiedener Oberweserplätze zu 
stände kam und der Weserschiffahrtsakte vorarbeitete, die alle 
Stapel und ausschliefslichen Schifferberechtigungen aufhob, dagegen 
die von den Kaufmannschaften eingerichteten ßeiheschiffahrten ohne 
Monopol bezw. mit gewissen Kautelen und mit Quotenverhältnis der 
beteiligten Schiffer nach ihrer Staatsangehörigkeit anerkannte. Von 
dieser Organisation sind Berichte über die Verladungen (später auch 
der Konkurrenz s. i. f.) der Vertretung der Kaufmannschaft abgestattet 
worden, die das Verhältnis der Orte näher charakterisieren. 3 ) Im 
Oherweserverkehr gibt es dazu auch Makler-Registrierungen des 
ankommenden Guts, die beim Landverkehr fehlen. 4 ) Es 
wurden drei Reihefahrten nach den drei Hauptplätzen des 
Oberweserverkehrs eingerichtet, statt dafs der Schiffer in 
Bremen regellos nach allen Weserplätzen lud, wodurch 
sich der Verkehr in der Zeit vorher ungeheuer verlangsamt 
hatte. Die Plätze waren Minden, Hameln und Münden, letzteres 
der wichtigste Platz. Für unterhalb Minden wurde 1815 keine 
*) Meidinger, Die deutschen Ströme, IV. Abi, 1854, S. 44, s. auch 
die Bestrebungen Hermann Kulenkamps bei N o a c k, Das Stapel- und Schiffahrts 
recht Mindens. 
2 ) Das Regulativ von 1815 und seine Nachträge, das revidierte Regulativ 
von 1822 liegen in der Sammlung der Stadtbibliothek zur Oberweserschiffahrt. 
Näheres dazu in den Akten des Staatsarchivs und der Handelskammer. Für 
die frühere Zeit vergl. (Gothaische) Handlungs-Zeitung 1786, S. 60 ff, u. a. im 
folg.; a. w. D. Reinhold und J. Oltmanns, Der deutsche Handelskanal, 
Bremen und Leer 1817, S. 190. 
a ) Sie sind an das Archiv Coli, seniorum gekommen. 
ä ) Eine Sammlung dieser Berichte, die z. T. mit der Seeeinfuhr 
zusammen gedruckt sind, liegt im Handelskammerarchiv, eine weitere Sammlung 
besitzt die Stadtbibliothek, s. im übrigen das in dem Kapitel Statistik auf 
geführte, 
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