3 Frankreich und Italien als Gläubiger der Vergleichsländer.
Die Forderungen, die Frankreich und Italien gegen Großbritannien aus der Überlassung von Effektiv-
gold während des Krieges erworben haben, wurden bereits oben erwähnt.
Außerdem hat Frankreich an Italien einen Kriegsvorschuß gewährt, der nach dem Stande vom
30. April 1926 von der französischen Regierung mit 1156 Millionen fr. und 15 Millionen Lire beziffert
wird. Gleichzeitig hat Italien (ebenfalls nach Angaben der französischen Regierung)!) eine Gegenforderung
in Höhe von 116 Millionen fr. und 1054 Millionen Lire. Setzt man Lire und fr. gleich, so ergibt die
Aufrechnung einen Restbetrag von 1 Million zugunsten Frankreichs. Dieser Betrag wird nach italienischen
Angaben aufgerechnet gegen Vorschüsse an die französische Militärmission in Rom. und gegen eine
zurückgegangene Lieferung von Lebelgewehren, so daß sich die Rechnung aufhebt.
Weder im französischen noch im italienischen Etat sind irgendwelche Beträge, die sich auf diese
Verpflichtungen beziehen, eingesetzt. Kine endgültige Regelung der gegenseitigen Guthaben und
Forderungen ist noch nicht erfolgt. Die Schuld Belgiens an Frankreich ist verrechnet worden, und im
Abschnitt »Belgien als Schuldner« (S. 245 ff.) eingehend behandelt.
4. Zusammenfassung.
Wie die nachstehende Übersicht zeigt, belaufen sich nach dem Stande von Ende 1926 die interalliierten
Schulden der Vergleichsländer auf insgesamt 66,7 Milliarden Reichsmark. Als Gläubiger sind mit
46,1 Milliarden Reichsmark die Vereinigten Staaten, mit 20,6 Milliarden Reichsmark Großbritannien
beteiligt. Die stärkste Schuldenlast im Rahmen dieser interalliierten Verschuldung trägt Frankreich
mit 32,1 Milliarden Reichsmark.
Gläubiger
Schuldner Vereinigte Staaten Großbritannien Zusammen
in Millionen in Millionen in Millionen in Millionen in Millionen
$ Reichsmark £ Reichsmark Reichsmark
Großbritannien ...... 4 505,00 18 912,0 — = 18 912,0
Frankreich .....:.... 4 025,00 16 897,0 742,00 15 159,1 32 056,1
Belgien»... 110. 415,68 1 745,0 9,00 183,9 1 928,9
Male ve 2 037,00 8 551,3 248,55 5 077,9 13 629,2
Insgesamt.... 10 982,68 46 105,3 999,55 20 420,9 66 526,2
Die Ziffern für die Guthaben der Vereinigten Staaten ergeben sich wie folgt:
} Die Fundierungssumme der britischen Schuld beträgt 4,6 Milliarden $; hiervon sind die Tilgungen
in den Jahren 1923 bis 1926 einschließlich mit insgesamt 95 Millionen $ abzusetzen, so daß
4505 Millionen $ verbleiben.
. Für Frankreich wurde die Fundierungssumme des noch nicht ratifizierten Abkommens mit 4025 Mil-
lionen $ eingesetzt, auf die noch keine Tilgungszahlungen entrichtet wurden.
Belgiens Fundierungssumme hat sich durch die.im Jahre 1926 erfolgte Zahlung von 2,1 Millionen $
von 417,78 Millionen $ auf 415,68 Millionen $ ermäßigt.
Italien hat auf seine Schuld von 2042 Millionen $ im Jahre 1926 eine Tilgung von 5 Millionen $
gezahlt, so daß der Stand mit 2 037 Millionen $ anzugeben ist.
Die eingesetzten Zahlen für Großbritannien als Gläubiger sind wie folgt errechnet:
Die Summe der von Frankreich an Großbritannien nach dem noch nicht ratifizierten Fundierungs-
abkommen zu zahlenden Annuitäten beträgt 199,5 Millionen £. Von dieser Summe wurden auf Grund
eines Provisoriums bis 31. Dezember 1926 2 Millionen £ getilgt, so daß 797 500 000 £ verbleiben. Hier-
von ist das Golddepot Frankreichs in Großbritannien mit 53,5 Millionen £ abzusetzen. Es verbleiben
demnach 742,0 Millionen £.
Für Belgien wurde der volle Betrag der Wiederaufbauanleihe mit 9000 000 £ eingesetzt.
Die „von Italien für 1925/26 geleistete Tilgung von 2 Millionen £ und diejenige für 1926/27 mit
4 Millionen £ verringern die ‚Schuld von 276,75 Millionen £ auf 270,75 Millionen £. Davon sind
22,2 Millionen £ Guthaben Italiens in Großbritannien abzusetzen, so daß sich 248,55 Millionen £ ergeben.
ı) Die italienische Gegenrechnung kommt zu anderen Ergebnissen.
238