Full text: Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

* 403 -405. Anweisung der Postwagensendungen mit Ansageschein. 281 
2. Postsendungen, welche auf Eisenbahnen durch das Gebiet 
eines der vertragenden Theile ans- oder nach dem Gebiete des 
andern durchgeführt werden, sollen, wenn ihre Bcförderuna in ae- 
horrg verschließbaren Behältnissen erfolgt und die Salii, der 'inf,list 
u»d das Rohgewicht der Poststücke aus den der Zollbehörde ruaLua- 
lechen Postpagieren ersichtlich sind, von der Declaration unb Z 
rnficw f°Wot im Innern, als an der Grenze, sowie von dem zoll- 
amtlichc» Verschlüsse der einzelnen Poststiicke auch in dem Falle 
src, bleiben, wenn sie zum Zwecke des Ucberganges von einer Eisen- 
bahn auf eme andere umgeladen werden. ‘ ' 
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C-Blu. ». 9. M-r, 1868, Schlßpi»,. ß. 11; i8 G7i 2 1, ®. 173,) 
c) «i-kmig der L»du„g«tiste im Kchistfohrto-verkehre 
Zwyitels Abfcstnitt. 
Anweisung der Postwagensenduugen. 
1. Allgemeine Bestimmung. 
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