Sechster Abschnitt
Ergebnis.
Die angestellten Untersuchungen haben also gezeigt, daß der
ökonomische Vorteil der Löschung mit vollkommeneren Einrich
tungen sich in verschiedener Richtung äußern kann. Eine Ver
ringerung der Kosten wird erzielt, entweder durch Zeitabkürzung
trotz verteuerten Umschlagsbetriebs per Tonne, durch Ersparnis
lediglich an Umschlagskosten oder auch durch Ersparnis an Zeit
sowohl wie an Kosten. So wird z. B. bei der Getreidelöschung
durch Heber der Betrieb an sich teurer, während die Zeit auf
etwa ein Zehntel der der früheren eingeschränkt worden ist. Und
welch bedeutende Ersparnis durch diese kürzere Liegezeit sowohl an
Gagen wie an Zinsen und Amortisation für die Reedereibetriebe ge
macht wird, das ging aus dem Beispiel deutlich hervor. Nicht an
Zeit, wohl aber an Kosten wird bei der Löschung von Kohlen durch
schwimmende Greifer gespart, denn die Umschlagsausgaben sind,
wie ich zeigte, um ca. 35,71% gesunken. Sowohl an Zeit wie an
Kosten sind Minderaufwendungen erforderlich bei der Bunkerung
von Kohlen durch Kohlenheber. Der Preis für das Bunkern der
Kohlen ist nämlich um 37,5% bei dem Kohlenheberumschlag ge
fallen, und die Zeit ist etwa auf ein Drittel der früheren reduziert
worden 1 ).
Keine Ersparnis ergibt sich nur für die Löschung von
Massenladungen bei Seglern am Kai.
Bisher haben wir den Einfluß der vervollkommneten Lösch-
und Ladeeinrichtungen lediglich für die Reedereien betrachtet,
ohne Rücksichtnahme auf irgendwelche andere Interessenten am
Seehandel, wie z. B. auf die Ladungsinteressenten. Durch die Art
der Ladung werden oft Verhältnisse geschaffen, die es den Reede-
1 ) Es ist dabei angenommen, daß ein Schiff mit Handbetrieb 4 Gänge ä 12 Tonnen
= ca. 50 Tonnen Kohle per Stunde einnimmt, während durch Heberbetrieb 150—200
Tonnen per Stunde gebunkert werden können. Für obiges Resultat ist eine 150 Tonnen-
Stundenleistung angenommen.