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anstatt abgeschlossen werden. Die Prämien hatte zu 2 / :1 der Arbeitgeber,
zu V 3 der Arbeiter zu entrichten, doch erhielt dieser
einen Reichszuschuss und Rente oder Entschädigung auch dann,
wenn er den Unfall selbst verschuldet hatte. Bei Befürwortung
dieser Vorlage im Reichstag bezeichnete Bismarck am 2. April 1881
die Ziele seiner Sozialpolitik als „praktisches Christentum“.
Die Vorlage scheiterte jedoch an dem Widerspruch ■Res
Zentrums und der Fortschrittspartei gegen die Reichsversicherungsanstalt.
Die „arbeiterfreundliche“ Sozialdemokratie aber bekämpfte
Bismarcks Sozialpolitik von Anfang an bis zu Ende aufs heftigste,
weil sie voraussah, dass dadurch die Unzufriedenheit und der
Klassenhass vermindert werde. So fiel denn dieser erste Entwurf
im Reichstag.
Da der am 27. Oktober 1881 neu gewählte Reichstag in seiner
grossen Mehrheit aus Gegnern Bismarck’s bestand, so galt es,
vor dem deutschen Volke feierlich zu bekunden, dass der Kaiser
selbst die Sozialpolitik seines Kanzlers als die Hauptaufgabe der
letzten Jahre seiner rühm- und erfolgreichen Regierung ansehe.
Das war der Hauptzweck und Inhalt der berühmten kaiserlichen
Botschaft an den Reichstag vom 17. November
1881. Hier erklärte der ehrwürdige Kaiser : „Wir würden mit
um so grösserer Befriedigung auf alle Erfolge, mit denen Gott
Unsere Regierung sichtbar gesegnet hat, zurückblicken, wenn es
Uns gelänge, dereinst das Bewusstsein mitzunehmen, dem Vaterland
neue und dauernde Bürgschaften seines inneren Friedens
und den Hilfsbedürftigen grössere Sicherheit und Ergiebigkeit des
Beistandes, auf den sie Anspruch haben, zu hinterlassen.“ Deshalb
wurde eine erneute Vorlage der Unfallversicherung,
eine solche über die Arbeiter-Krankenversicherung, angekündigt
und endlich verheissen, dass auch die Versicherung
gegen Alter und Invalidität der Arbeiter im Bereiche
der kaiserlichen Fürsorge liege Die Botschaft endete mit der
Erklärung : der Kaiser halte sich „zur Anregung dieser weitgreifenden
und schwierigen Aufgaben, deren Lösung in der kurzen
Frist einer Session nicht zu bewältigen ist, vor Gott und Menschen
ohne Rücksicht auf den unmittelbaren Erfolg derselben, verpflichtet.“
Im Mai 1882 wurde dem Reichstag der zweite Entwurf
eines Unfall vers ich o r n n g xgr s etzes vorgelegt, der nach
Bismarcks Ansicht auch noch zu „burcaukratisch“ zugeschnitten
war, und den er daher ohne Kummer in der Reichstagskommission
scheitern sah. Dagegen zeigte die dritte Vorlage eines
Reichs-Unfallversicherung^ gesetzes gleich von Anfang
an reife Vollkommenheit. Sie ging dem Reichstag 1888 zu, wurde
hier am 27. Juni in dritter Lesung angenommen und am G. Juli
1883 als Gesetz verkündet. Gegenstand der Versicherung
ist der Ersatz des Schadens, der durch Körperverletzung oder
Tod entsteht, für alle in den schon in der ersten Vorlage (s. o.