die Stunde des Niederganges unserer Industrie und unseres
Handels geschlagen haben wird.“*)
Wir brauchen kaum darauf hinzuweisen, dass man
diese Gründe, die einen starken Eindruck auf die Kammer
machten, mutatis mutandis auf alle anderen Zweige der
Industrie und des Transportwesens anwenden kann. Was
für die Eisenbahnen gilt, das gilt auch ebensogut für die
Strassenbahnen, und während die Herrschaft der Privat
gesellschaften und der Trusts in Frankreich und Nord
america geradezu beklagenswerte Resultate liefert, kann
man sagen, dass die Versuche der Verstadtlichung des
Strassenbahnwesens in England zu glänzenden Resultaten
geführt haben. Es mag genügen, um den Beweis für diese
Worte zu liefern, eine Stelle aus dem städtischen Jahr
buch ((Municipal (Year Book) für ¡1899 zu eitleren : „Während
des letzten Jahres hat kein Zweig der communalen Unter
nehmungen so rasche Fortschritte gemacht, wie der
Strassenbahnbetrieb. Fast alle grossen Städte haben die
Strassenbahnen verstadtlicht oder stehen im Begriff es zu
thun. Der Ablauf der Verträge mit den Gesellschaften
fällt mit der Einführung eines neuen Betriebsystems zu
sammen, und in wenigen Jahren wird der Strassenbahn
betrieb in allen grossen Centren vollständig revolutioniert
sein. Viele Städte, die die Strassenbahnen sobald wie
möglich unter ihre Controle stellen wollen, warten nicht
einmal den Ablauf der Concessionen ab, sondern kaufen
die concessionierten Linien direct zurück. Es ist heute
allgemein anerkannt, dass die Strassenbahnen nur dann
der Bevölkerung den grössten Nutzen gewähren können,
wenn sie im Besitz und dem Betriebe der Stadtgemeinden
stehen.“
Diejenigen, die noch Zweifel an der Wahrheit dieses
Satzes haben, mögen einmal die scheusslichen Ungetüme,
*) Armales parlementaires 1896—1897, pag. 1663 (Sitzung
vom 15. Juni 1897).