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Reglementiererei, seiner verschwenderischen Verwaltung
und ruft uns dann zu: Das ist also) die Ordnung, die Ihr
verallgemeinern wollt! In Wirklichkeit ist das gerade
Gegenteil wahr.
Der Collectivismus besteht nicht allein in der Ver
gesellschaftung der Productions- und Austauschmittel. Er
erstrebt unter anderem auch die Differenzierung des
politischen Staates, der ein Organ der Verwaltung ist,
und des industriellen Staates, der als Banquier, Trans
portunternehmer u. s. w. ein Organ des wirtschaftlichen
Lebens der Gesellschaft ist.
Wir sagen Differenzierung, nicht Trennung, denn
wenn auch die industriellen Dienste, die ökonomischen
Organe, eine selbständige Existenz führen sollen, die zu
ihrer guten Leitung unbedingt notwendig ist, so können
sie doch nicht vom Staate losgelöst werden, insofern dieser
der Träger des Gesamtwillens ist.
Die gesetzgeberische Thätigkeit, die sich jetzt in der
Beschränkung der Arbeitszeit und der Arbeiterver
sicherung, in dem Schutze der Arbeiter gegen den Miss
brauch der Unternehmergewalt zeigt, würde natürlich nicht
aufhören, wenn die Unternehmungen öffentlichen Charak
ters wären. Aber in dem Masse, wie sich die Socialisierung
ausdehnen wird, wird auch die Notwendigkeit einer
Differenzierung der politischen und ökonomischen Func
tionen des Staates deutlicher werden ; diese Differenzierung
wird ebenso tiefgreifend sein, wie diejenige, die in dem
Organismus des Einzelmenschen zwischen der Ernährung,
der Verdauung, der Blutcirculation auf der einen Seite,
und den Functionen des Nervensystems und des Gehirns
auf der anderen Seite bestehen.
Uebrigens zeigt sich die Tendenz dazu ohne alle plan-
mässige Gestaltung heute schon in allen Ländern unter
dem Druck der Verhältnisse. Ueberall fordert und ver
wirklicht man in der That eine mehr oder weniger durch
greifende Scheidung der Politik und der Verwaltung.