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Ende Januar 1825. Einladung von Bayern und Württemberg
an Baden, Darmhessen, Kurhessen und Nassau. Der Einladung wird
Folge gegeben, die Verhandlungen verlaufen aber ergebnislos nament
lich wegen Badens.
28. Juli 1825. Badisches Zollgesetz.
9. September 1825. Hannoversche Verordnung, die veränderte
Einrichtung des Zollwesens betreffend. (Ausgeschlossen von der
Neuordnung bleiben zunächst die Gebiete über der Elbe, Zubehörung
der Ämter Bleckede und Hitzacker, namentlich Amt Neuhaus, Ge
richte Preten und Wehningen und die Elbinseln, die Küsteninseln
der Provinz Ostfriesland, die Stadt und das Oberamt Münden und
die Ortschaft Oberode, die Exklave Grafschaft Hohnstein und der
übrige Harz.)
9. und 17. Juni 1826. Vertrag Preufsens mit Lippe-Detmold
wegen Lipperode, Kappel und Grevenhagen.
17. Juni 1826. Vertrag Preufsens mit Anhalt-Bernburg wegen
des unteren Herzogtums Bernburg.
27. Juni 1826. Vertrag Preufsens mit Sachsen-Weimar wegen
der Ämter Allstedt und Oldisleben.
2. Dezember 1826. Vertrag Preufsens mit Mecklenburg-
Schwerin wegen der Enklaven Rossow, Netzeband und Schönberg.
11. Januar 1827. Vertrag Bremens mit Hannover wegen
Bremerhaven. Zollkartell, gemeinsame Bekämpfung des Schmuggels.
16. Februar 1827. Eröffnung des preußischen Ministeriums
an die herzogliche Rentkammer zu Köthen, dafs für alle auf der
Elbe eingehenden Waren Sicherheit hinterlegt werden müsse. Be
schwerden am Bundestage.
12. April 1827. Konvention zwischen Bayern und Württemberg.
Baden, Darmhessen und Nassau lehnen den Beitritt ab. Die hohen-
zollernschen Länder treten durch Übereinkunft mit Württemberg bei.
18. Januar 1828. Bayrisch-Württembergischer Zollvereins-
Vertrag, bayrische Pfalz und alle sonstigen Exklaven ausgeschlossen.
(Alle Stapel- und Umschlagsrechte für aufgehoben erklärt.)
14. Februar 1828. Vertrag zwischen Preufsen und dem
Grofsherzogtum Hessen. (Hessen an die westlichen preufsischen
Provinzen angeschlossen.)
26. März 1828. Punktation zwischen dem Königreich Sachsen
und den anderen sächsischen Staaten; auf dem Carlowitzschen
Familiengut Oberschöna, als Anbahnung des von den beiden
Carlowitz, dem königlich sächsischen und dem gothaischen Minister,
eingeleiteten Zusammenschlusses zum mitteldeutschen Handelsverein.