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Florschütz, Unterricht in VorsieherungKinodizin.
usw. auf die Lebensdauer ausüben, bevor diese dazu übergehen
kann, den Kreis der Versicherungsnehmer von heute zu erweitern
und auch den gesundheitlich Minderwertigen, der sich zu versichern
wünscht, wenn auch mit anderen Bedingungen, zu versichern. Denn
dazu reichen weder die Einzelerfahrungen der klinischen Medizin,
noch auch ihre prognostischen Untersuchungsmethoden von heute
aus, welche es nur in den seltensten Fällen ermöglichen, die Widerstandskraft
eines Antragstellers auf Jahre hinaus objektiv festzustellen.
Die Lebensversicherung ist eine Wahrscheinlichkeitsrechnung,
und das und nichts anderes ist ihre Medizin. Die
Unterlagen der Rechnung aber gibt nur die Statistik, die Bearbeitung
des reichlichen Materials, das in den Versicherungs- und Sterbefallpapieren
der Gesellschaften aufgespeichert ist. Quantitativ und qualitativ
hat sie es zu sichten, quantitativ, um sich die Frage zu beantworten,
wie hat sich ein großer Bestand von Versicherten im Laufe der
Jahre durch den Tod gelichtet, qualitativ, um den erkennbaren Ursachen
nachzugehen, die zu den endlichen Erkrankungen und Todesursachen
mit Wahrscheinlichkeit geführt haben. Kennt sie erst diese
Bedingungen mit einiger Sicherheit, und das Ungeheure ihres
Materials bürgt für ein endliches Resultat, so hat sie das erreicht,
was sie beabsichtigt, die sichere Auswahl, mit der sie aber auch
losgelöst von den Vorurteilen der Einzelbeobachtungen die Pforten
der Versicherung auch denen eröffnen kann, die sie jetzt beim
Mangel der Kenntnis von der ihnen zukommenden Lebensprognose
von ihr fernhalten muß.
Unterstützung von außen kann ihr bei diesen Arbeiten nicht
werden, und so sind auch Vorschläge für eine theoretische
oder praktische Förderung der ersten Aufgabe in dem
Rahmen dieses Referates nicht zu machen.
Anders bei der zweiten Aufgabe.
Jede Statistik ist ohne Wert, wenn sie nicht aus einwandfreien
Unterlagen gewonnen ist, und alle aus ihr gewonnenen Erfahrungen
werden nutzlos, wenn sie nicht auf Fälle angewendet werden können,
die dieselben Vorbedingungen der Sicherheit wie jene selbst bieten.
Diese Sicherheit geben kann aber nur der Vertrauensarzt. Er ist
die Auskunftsperson, auf die der Gesellschaftsarzt sein Urteil stützen
muß, durch seine Augen allein lernt er den Antragsteller medizinisch
kennen. Seine Aufgabe ist, zu erfragen, zu beobachten, zu untersuchen
und das Gefundene richtig und ausführlich in einem Gutachten
zu beschreiben. Zweifellos untersucht aber der Vertrauensarzt
am besten, der weiß, worauf es ankommt, und ankommen kann es
in der Lebensversicherung immer nur auf die Prognose. Von Wert
ist aber immer nur die, die auf die volle Kenntnis des Sachverhaltes
hin ausgesprochen wird, und eben dieser ihr Aufbau aus allen Ergebnissen
einer genauen Untersuchung erklärt es, daß jeder Fehler
im einzelnen auch die Richtigkeit des Endergebnisses in Frage stellen
muß. Deshalb müssen die Vertrauensärzte darauf hingewiesen werden,
daß sie lediglich für eine Prognose arbeiten, sie müssen es, weil sie
auf der Universität fast nur in ätiologischer, diagnostischer oder