Florsehiitz, Unterricht in Versicherungsniedizin.
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In Deutschland ist es Stolper gewesen, der in seiner bereits
zitierten Vorlesung für den akademischen Unterricht der Versicherungsmedizin
eintritt, doch will er ihn der Staatsarzneikunde
angegliedert wissen. Für die Lebens versichern ng haben
wir diese Anschauung als eine verfehlte bereits zurückgewiesen, aber
auch für die Unfallversicherung halten wir seine Vorschläge für
unausführbar, wie wir weiter unten des näheren noch darlegen
werden. Dort werden wir uns auch mit der Forderung Reichs noch
zu befassen haben, soweit die Lebensversicherung nicht mit in den
Begriff der Versicherungsmedizin eingeschlossen ist. Für diese erkennt
er vollständig richtig, wo der Hebel einzusetzen ist, wenn sie
gefördert werden soll, aber ich glaube, daß er irrt, wenn er meint,
daß ein Universitätslehrstuhl für sie das richtige Förderungsmittel
ist. Denn wir halten die Medizin studierend en durchaus für noch
nicht so weit vorgebildet, daß sie mit Nutzen ein derartiges Kolleg
besuchen könnten, dort müssen fertige Ärzte sitzen. Die Universität
ist auch nicht dazu da, Spezialfächer zu pflegen; ihre Aufgabe ist
schon groß genug, wenn sie den Grundstein für ein allgemeines
Wissen legen will. Soll die Versicherungsmedizin der Lebensversicherung
mit Nutzen gelehrt und so gefördert werden, so setzt
sie bei den Lehrern eine durch und durch technische Vorbildung,
bei den Lernenden ein abgeschlossenes, klinisches Studium voraus.
Ich bin daher stets dafür eingetreten, daß die Gesellschaftsärzte
durch Fortbildungskurse für praktische Ärzte die
Förderung der Lebensversicherungs-Medizin in die Hand
nehmen sollten. Solange das freilich nur auf ganz privatem
Wege geschehen kann, ist der Erfolg hinsichtlich der Zahl der Zuhörer
ein sehr problematischer; — gelänge es daher, die Regierungen
dafür zu gewinnen, daß die eben ins Leben gerufenen
Akademien für praktische Medizin die Lebensversicherungs-Medizin
als einen besonderen Lehrgegenstand mit in ihren
Lehrplan aufnähmen, so wäre damit die Vor- und Ausbildung der
kommenden Ärzte als Vertrauensärzte gewährleistet, gleichzeitig aber
auch der Rückhalt gewonnen, in den jetzt mit den Akademien verbundenen
Fortbildungskursen für praktische Ärzte die Lebensversicherungs-Medizin
zur besseren und ausgiebigeren Geltung zu
bringen. Die Akademien haben die Aufgabe, den Arzt in das Verständnis
seiner Berufsaufgaben und Pflichten einzuführen, und zu
diesen gehören auch die eines Vertrauensarztes für die Lebensversicherung.
In den Akademien ist die Stätte, wo die Lebensversicherungs-Medizin
allein mit Vorteil gelehrt werden
kann, und zur Erreichung dieses Zieles die Unterstützung
Sr. Exzellenz des Herrn Staatssekretärs Grafen von Posadowsky
zu erbitten, wäre der Vorschlag, den ich Ihnen im
Interesse ihrer Förderung zu machen hätte.
Wenn wir so für die Lebensversicherungs-Medizin den Unterricht
an den Akademien in Anspruch nehmen, wenn wir fordern, daß der
fertige Arzt erst der Zuhörer sei, dem sie gelehrt werden soll, so
gilt das nicht auch für die Unfallversicherungs-Medizin.