Full text : Vorschläge zur Förderung der Versicherungs-Wissenschaft

Florsehiitz,  Unterricht  in  Versicherungsniedizin.

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In  Deutschland  ist  es  Stolper  gewesen,  der  in  seiner  bereits
zitierten  Vorlesung  für  den  akademischen  Unterricht  der  Versicherungsmedizin ­
  eintritt,  doch  will  er  ihn  der  Staatsarzneikunde ­
  angegliedert  wissen.  Für  die  Lebens  versichern  ng  haben
wir  diese  Anschauung  als  eine  verfehlte  bereits  zurückgewiesen,  aber
auch  für  die  Unfallversicherung  halten  wir  seine  Vorschläge  für
unausführbar,  wie  wir  weiter  unten  des  näheren  noch  darlegen
werden.  Dort  werden  wir  uns  auch  mit  der  Forderung  Reichs  noch
zu  befassen  haben,  soweit  die  Lebensversicherung  nicht  mit  in  den
Begriff  der  Versicherungsmedizin  eingeschlossen  ist.  Für  diese  erkennt ­
  er  vollständig  richtig,  wo  der  Hebel  einzusetzen  ist,  wenn  sie
gefördert  werden  soll,  aber  ich  glaube,  daß  er  irrt,  wenn  er  meint,
daß  ein  Universitätslehrstuhl  für  sie  das  richtige  Förderungsmittel
ist.  Denn  wir  halten  die  Medizin  studierend  en  durchaus  für  noch
nicht  so  weit  vorgebildet,  daß  sie  mit  Nutzen  ein  derartiges  Kolleg
besuchen  könnten,  dort  müssen  fertige  Ärzte  sitzen.  Die  Universität
ist  auch  nicht  dazu  da,  Spezialfächer  zu  pflegen;  ihre  Aufgabe  ist
schon  groß  genug,  wenn  sie  den  Grundstein  für  ein  allgemeines
Wissen  legen  will.  Soll  die  Versicherungsmedizin  der  Lebensversicherung ­
  mit  Nutzen  gelehrt  und  so  gefördert  werden,  so  setzt
sie  bei  den  Lehrern  eine  durch  und  durch  technische  Vorbildung,
bei  den  Lernenden  ein  abgeschlossenes,  klinisches  Studium  voraus.
Ich  bin  daher  stets  dafür  eingetreten,  daß  die  Gesellschaftsärzte ­
  durch  Fortbildungskurse  für  praktische  Ärzte  die
Förderung  der  Lebensversicherungs-Medizin  in  die  Hand
nehmen  sollten.  Solange  das  freilich  nur  auf  ganz  privatem
Wege  geschehen  kann,  ist  der  Erfolg  hinsichtlich  der  Zahl  der  Zuhörer ­
  ein  sehr  problematischer;  —  gelänge  es  daher,  die  Regierungen ­
  dafür  zu  gewinnen,  daß  die  eben  ins  Leben  gerufenen
Akademien  für  praktische  Medizin  die  Lebensversicherungs-Medizin
  als  einen  besonderen  Lehrgegenstand  mit  in  ihren
Lehrplan  aufnähmen,  so  wäre  damit  die  Vor-  und  Ausbildung  der
kommenden  Ärzte  als  Vertrauensärzte  gewährleistet,  gleichzeitig  aber
auch  der  Rückhalt  gewonnen,  in  den  jetzt  mit  den  Akademien  verbundenen ­
  Fortbildungskursen  für  praktische  Ärzte  die  Lebensversicherungs-Medizin ­
  zur  besseren  und  ausgiebigeren  Geltung  zu
bringen.  Die  Akademien  haben  die  Aufgabe,  den  Arzt  in  das  Verständnis ­
  seiner  Berufsaufgaben  und  Pflichten  einzuführen,  und  zu
diesen  gehören  auch  die  eines  Vertrauensarztes  für  die  Lebensversicherung. ­
  In  den  Akademien  ist  die  Stätte,  wo  die  Lebensversicherungs-Medizin ­
  allein  mit  Vorteil  gelehrt  werden
kann,  und  zur  Erreichung  dieses  Zieles  die  Unterstützung
Sr.  Exzellenz  des  Herrn  Staatssekretärs  Grafen  von  Posadowsky
  zu  erbitten,  wäre  der  Vorschlag,  den  ich  Ihnen  im
Interesse  ihrer  Förderung  zu  machen  hätte.
Wenn  wir  so  für  die  Lebensversicherungs-Medizin  den  Unterricht
an  den  Akademien  in  Anspruch  nehmen,  wenn  wir  fordern,  daß  der
fertige  Arzt  erst  der  Zuhörer  sei,  dem  sie  gelehrt  werden  soll,  so
gilt  das  nicht  auch  für  die  Unfallversicherungs-Medizin.
            
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