Full text : Vorschläge zur Förderung der Versicherungs-Wissenschaft

Florsehiitz,  Unterricht  in  Versicherungsmedizin.

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Sie  ist  eben  von  jener  ganz  wesentlich  verschieden.  Die  Lebensversicherungs-Medizin ­
  bildet  sich  als  Wissenschaft  selbständig ­
  fort  und  verlangt  von  dem  Arzte,  daß  er  nach  ihren  Anweisungen ­
  einen  gesunden  Menschen  untersuchen  und  unter
diesem  Gesichtspunkte  begutachten  soll,  setzt  also  ein  fertiges,  abgeschlossenes ­
  medizinisches  Studium  voraus;  die  Unfallversicherungs-Medizin ­
  dagegen  hat  sich  von  vornherein  theoretisch  und
praktisch  mit  dem  kranken  Menschen  zu  befassen;  ihr  Lehrgang
fällt  daher  so  naturgemäß  mit  dem  medizinischen  Studium
der  Universität  zusammen,  daß  sie  von  ihm  gar  nicht  getrennt
werden  kann.  So  wenig  aber  bei  diesem  ein  Dozent  ausreicht,
um  in  allen  Sätteln  gerecht  die  gesamte  Medizin  zu  lehren,  so
wenig  kann  ein  Lehrstuhl  genügen,  um  der  gesamten  Unfallheilkunde ­
  gerecht  zu  werden.  Es  gibt  keine  Spezialität  in  dem
großen  Haushalt  der  Gesamtmedizin,  die  sich  nicht  theoretisch  und
praktisch  mit  dem  Unfall  und  seinen  Folgen  zu  beschäftigen  hätte,
und  so  läßt  sich  auch  nicht  die  Forderung  Reichs,  ebensowenig  wie
die  Stolpers,  in  die  Wirklichkeit  übertragen.  Die  Unfallversicherungs-Medizin
  zerfällt  eben  in  so  viele  Teile,  als  es  medizinische  Spezialfächer ­
  gibt,  und  jedes  von  diesen  verlangt  sein  besonderes  Studium,
seinen  besonderen  Lehrer.  Wenn  jetzt  noch  die  Ausbildung  der
Studenten  durch  diese  zu  wünschen  übrig  läßt,  so  liegt  es  nur  daran,
daß  die  Lehre  vom  Unfall  und  seinen  Folgen  noch  zu  neu
ist,  daß  erst  Erfahrungen  auf  diesem  noch  wenig  angebauten  Gebiet
gesammelt  werden  mußten.  Die  jetzt  heranreifende  Generation  der
Dozenten  ist  bereits  unter  der  sozialen  Gesetzgebung  groß  geworden,
und  es  ist  zweifellos,  daß  sie  sich  ganz  anders  dieses  Lehrgegenstandes ­
  bemächtigen  werden  als  die  jetzigen  Professoren,  denen  es
nur  beschieden  war,  vorerst  die  Erfahrungen  mitzusammeln.
Sicher  aber  sind  diese  Erfahrungen  auf  einzelnen  Gebieten  bereits ­
  so  zahlreiche,  daß  es  recht  gut  möglich  ist,  sie  im  Zusammenhang ­
  mit  dem  medizinischen  Unterricht  schon  jetzt  zu  verwerten  —
und  hier  kommt  der  privaten  Unfallversicherung  die  soziale  Gesetzgebung ­
  zu  Hilfe  —,  der  Lehrplan  der  Akademien  sieht  derartige
Vorlesungen  bereits  vor,  und  auch  der  alten  Forderung  des  Deutschen
Ärztetages,  daß  die  angehenden  Ärzte  in  die  soziale  Gesetzgebung ­
  eingeführt  und  auf  ihre  Bedeutung  für  ihre  spätere  Tätigkeit ­
  hingewiesen  werden  sollen,  wird  dort  genügt  werden.  Die  private ­
  Unfallversicherung  darf  aber  das  Vertrauen  haben,  daß  auch
ihre  Interessen  damit  am  besten  gewahrt  und  gefördert  werden.
            
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