Bisehoff, Die Forderungen der Praxis.
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Fassung und Anwendung der Begünstigungsklausel usw. mit den
Bedürfnissen und Wünschen der verschiedenartigen Versicherungsinteressenten
machen. Und wie viele wertvolle Erfahrungen liegen
nicht z. B. in unseren Akten der Unfallversicherungs- und Haftpflichtversicherungsstreitfälle
aufgehäuft! Die rechte Verarbeitung dieser
und ähnlicher Materialien würde eine ausgezeichnete Förderung der
Wissenschaft bedeuten.
Zu solcher Mitarbeit sind übrigens keineswegs nur die großen
und größten Gesellschaften befähigt; auch kleine können dazu sehr
wohl das Ihrige beitragen. Ich möchte in dieser Beziehung beispielsweise
daran erinnern, daß ein Vorstandsmitglied der ehemaligen
Gesellschaft »Gegenseitigkeit«, Herr Professor Heym, durch die
Verarbeitung seiner Krankenversicherungserfahrungen auf diesem
speziellen Wissenschaftsgebiete geradezu grundlegend gewirkt hat.
Wenn man bei alledem ängstlich auf die Kosten blickt, die eben
bei der wissenschaftlichen Nebentätigkeit dieses oder jenes Beamten
in Frage kommen, so möchte doch immer das Eine berücksichtigt
werden, daß auch für die Versicherungsgesellschaften eine solche
wissenschaftliche Betätigung auf die Dauer keineswegs so unrentabel
ist. Die Wissenschaft ist doch schließlich dazu da, um Irrtümer zu
besiegen, die über das Versicherungswesen verbreitet sind und uns
das Leben schwer machen. Neuerdings wird doch auch gerade der
Wissenschaft die Aufgabe zufallen, mit dafür zu sorgen, daß die
Aufsichtsbehörden nicht Auffassungen entwickeln und betätigen, die
den berechtigten Interessen unseres Gebietes zuwiderlaufen. Seitdem
die Aufsichtspraxis die gewaltige Bedeutung gewonnen hat, die sie
heute besitzt, ist in gleicher Weise die Bedeutung der Versicherungswissenschaft
gewachsen, da diese nunmehr zu der eigentlichen
Trägerin und Vertreterin der Freiheit für uns geworden ist. Mit
nichts anderem als mit wissenschaftlichem Rüstzeug vermögen wir
heute unsere Interessen wahrhaft zu verteidigen, wo sie etwa durch
unberechtigte Maßnahmen des Gesetzgebers oder der Behörde gefährdet
werden. Und diese Faktoren selbst, mit denen wir heute
in so reichem Maße zu rechnen haben, werden uns für eine solche
\ erteidigung gewiß nur dankbar sein, denn auch ihren eigentlichen
Interessen und Absichten wird ja durch eine fleißige wissenschaftliche
Aufklärungsarbeit im Grunde nur ein höchst wertvoller Dienst erwiesen.
Freilich kann bei der Förderung der Entwicklung unserer
Wissenschaft die Teilnahme der Praktiker immer nur in beschränktem
I rnfange in Betracht kommen. An einen wissenschaftlichen Betrieb
allein oder vorwiegend durch Praktiker ist natürlich nicht zu denken;
auch stehe ich nicht an zu bekennen, daß man bei den Männern
der Praxis doch im allgemeinen mit einer gewissen Einseitigkeit
wird rechnen müssen, die im Interesse der Wissenschaft einer
Korrektur von anderer Seite bedarf. Die Hauptarbeit werden
im vorliegenden Falle immer die berufsmäßigen Vertreter
der Wissenschaft zu leisten haben.
Bei diesen Gelehrten aber, die die Entwicklung der Versicherungswissenschaft
betreiben, wäre es sehr zu wünschen, daß sie in mög-Vcriiffentl.
d. Deutsch. Vereins f. Vers -Wissenschaft. III. 3