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Debatte.
Fächern mindestens in dem Maße, wie es in Göttingen von den
Kandidaten der mathematischen Klasse verlangt wird. Außerdem
müßte die allgemeine Mathematik und die Physik in derselben
Ausdehnung geprüft werden, wie beim Oberlehrerexamen verlangt
wird. Das Hauptfach wäre Versicherungsmathematik. Ich meine,
ein solches Examen würde genügende Ansprüche an die Studenten
stellen, um es als gleichwertig mit der Oberlehrerprüfung zu bezeichnen.
Wer ein solches Examen als Versicherungsmathematiker
bestanden hätte, würde selbstverständlich noch nicht ein Praktiker
sein. Ich möchte deshalb zur Diskussion stellen, ob es nicht
empfehlenswert wäre, an einer solchen ideal gedachten Anstalt ein
zweites Examen einzurichten, ähnlich dem Assessorexamen, in dem
der Kandidat, nachdem er in der Praxis gearbeitet hat, sich über
seine praktische Ausbildung ausweist. In diesem Examen würden
Praktiker mitprüfen, während ich sonst meine, daß von Gelehrten,
die die Praxis kennen, die Versicherungsmathematik zu lehren wäre.
Wenn nun jemand diese beiden Examina bestanden hätte, so
sollte man, falls staatliche Stellen zu besetzen sind, in denen vorwiegend
versicherungsmathematische Fragen auft reten, lediglich
Herren anstellen, die aus dem gedachten Institute hervorgegangen
wären. Auch die Privatgesellschaften, meine ich, werden ein Interesse
daran haben, solche Herren, die beide Prüfungen bestanden
haben, auch in ihrem Dienste anzustellen. Aber es sollte auf der
anderen Seite immer der Hauptgesichtspunkt der Studierenden sein,
nicht ihr Fach als Brotstudium zu betrachten, sondern sie sollten
es um seiner selbst willen studieren; im übrigen immer die Eventualität
im Auge behalten, daß sie später Oberlehrer werden. Ich
meine ferner, daß es sich empfehlen würde, die unter 5 b genannten
Stipendien im Anschluß an ein solches Institut auch für fähige
Studierende in Aussicht zu nehmen, und ich glaube, daß für sie
auch die unter 5 c genannten Preise in Betracht gezogen werden
sollten.
Syndikus der Ältesten der Kaufmannschaft Dr. Apt-Berlin:
M. H., ich möchte mich gegen die Gründung einer Sonderakademie
für Versicherungswissenschaft erklären. Bereits der geschichtliche
Rückblick auf die Entwicklung der Frage, wo am
besten die Pflege der Versicherungswissenschaft zu erfolgen habe,
führt auf die Handelshochschulen hin. Als im Jahre 1874 der
Vorschlag gemacht wurde, eine Assekuranzakademie zu gründen, ist
nicht etwa daran gedacht worden, eine selbständig für sich bestehende
Akademie zu errichten, vielmehr ist die Angliederung an
eine Handelsakademie in Aussicht genommen worden. Wie gesund
dieser Hinweis auf die Handelshochschulen gewesen ist, ergibt sich
daraus, daß die Universitäten — ich darf Göttin gen ausnehmen
es nicht verstanden haben, das hier hervortretende Bedürfnis zu
befriedigen, während auf den Handelshochschulen trotz ihres kurzen
Bestehens schon zwei Spezialprofessuren für Versicherungswissenschaft
begründet worden sind. M. H., diese Entwicklung erscheint mir