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Debatte.
Broschüre in einem zu ungünstigen Lichte dargestellt. Man gewinnt
den Eindruck, daß die Versicherungswissenschaft viel zu wenig
gepflegt wird. In dieser Beziehung möchte ich sogar seine Tabelle
am Schluß der Broschüre beanstanden, insofern als diese sich nur
auf ein Semester, auf das Wintersemester 1903/04 bezieht. Es ist
ja jedem bekannt, daß gewisse Vorlesungen sich nicht jedes Semester,
sondern jedes zweite Semester wiederholen. Darum hätte das
Sommersemester 1903 mitberücksichtigt werden müssen. Ich meine
also, daß die in Punkt 3 der Leitsätze dort ausgesprochenen Wünsche
nicht ganz angebracht sind. Um von Einzelheiten abzusehen, so
muß es doch im allgemeinen berücksichtigt werden, daß jede akademische
Vorlesung ein doppelseitiges Geschäft ist, daß außer dem
Dozenten auch Hörer vorhanden sein müssen. Es muß eine Nachfrage
von seiten der Studenten vorhanden sein, und wenn das der
Fall ist, werden sich schon Dozenten finden. Es könnte sich freilich
darum handeln, auf indirektem Wege diese Nachfrage zu steigern,
indem man bei Anstellungen in Versicherungsgesellschaften und auch
bei den staatlichen Versicherungsämtern denjenigen Kandidaten den
Vorzug gäbe, die sich darüber aus weisen können, daß sie eine oder
mehrere Vorlesungen über Versicherungswesen gehört haben. Aber
die Tatsache, daß der Betreffende eine Vorlesung belegt hat, bürgt
noch nicht dafür, daß er etwas gelernt hat. Das führt zu der
Frage der Prüfungen. Es ist klar, daß eine bessere Ausgestaltung
des Prüfungswesens, etwa nach österreichischem Muster,
fördernd einwirken würde auf die Zahl und den Besuch versicherungswissenschaftlicher
Vorlesungen. Es scheint aber im allgemeinen
kein Anlaß vorhanden zu sein, diesen Weg zu beschreiten, und ich
habe es mit Freuden begrüßt, daß in den Leitsätzen über Einführung
neuer Prüfungen kein Wort zu finden ist. Es ist natürlich, daß
neben dem allgemeinen, in engen Grenzen sich haltenden Unterricht,
die Ausbildung von Spezialisten, von Versicherungsverständigen, als
besondere Aufgabe besteht, und da würde ich der Meinung sein, daß
eine Anstalt vollständig genügt, um dieser Forderung gerecht zu
werden. Ob dies das Göttinger Seminar sein soll oder eine andere
Anstalt, das ist eine Frage, die kaum von großer prinzipieller Bedeutung
sein dürfte. Ich glaube für meinen Teil, daß man die bestehende
Einrichtung des Göttinger Seminars besser ausgestalten
könnte, und zwar in der Weise, daß das Seminar gleichzeitig den
Interessen zweier Kategorien von Hörern dient: nämlich erstens
solchen, die ihre juristischen oder mathematischen Studien bereits
abgeschlossen haben, und zweitens solchen, die sich von vornherein
auf die Versicherungspraxis vorbereiten wollen und etwa schon im
dritten Semester mit diesem speziellen Gebiet an fangen.
Soviel ich aus den Ausführungen von Prof. Ehrenberg entnommen
habe, glaube ich, daß er diese zweite Kategorie von Hörern
perhorresziert. Mir scheint jedoch, daß dasjenige richtig ist, was
darüber Lexis seinerzeit gesagt hat, was sehr anspruchslos klingt,
aber doch nicht dazu führt, diese Art von Studierenden ganz abzulehnen.
Lexis meint, wie auf S. 30 bis 31 der Broschüre von
Dr. Manes zu lesen ist: