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Debatte.
berg angeregt ist, ob eine Zentralakademie geschaffen werden soll
oder nicht. Ich glaube, daß derartige Fragen späteren Erwägungen
Vorbehalten bleiben müssen und sich innerhalb des Rahmens der
hier vorgelegten Leitsätze bewegen. Wenn diese so, wie sie lauten,
angenommen werden, so gibt der Verein für Versicherungswissenschaft
den Reichs- und Staatsbehörden gegenüber zu erkennen, daß
er die Pflege der Versicherungswissenschaft in ausgedehntem Maße
wünscht, d. h. also, m. H., die vorzugsweise aus Praktikern
bestehende Versammlung erkennt dann an, daß auf den
Hochschulen eine Pflege der Versicherungswissenschaft
stattfinden soll, und das ist außerordentlich wichtig. Wie aber
im einzelnen die vorhandenen Bildungsstätten benutzt werden sollen,
führt zu Detailfragen, und ich glaube, daß wir nicht darauf einzugehen
brauchen.
Wenn ich hiermit auch den Antrag auf en bloe-Annahme
stelle, gestatten Sie mir aber doch wohl, m. H., daß ich zu dem einen
oder anderen Punkt noch eine Bemerkung mache. Worum dreht sich
eigentlich der Streit? Ich glaube, es ist im wesentlichen die Frage
der Prüfungen. Es ist davon die Rede gewesen, daß in den
Seminaren auf den Hochschulen, die jetzt Versicherungswissenschaft
betreiben, sogenannte Versicherungsverständige gezüchtet werden,
und daß die jungen Leute, welche man zum Examen zuläßt, ohne
daß dieselben in der Praxis tätig waren, sich schon auf Grund des
bestandenen Examens als fertige Versicherungsfachmänner betrachten.
M. H., ich glaube, es ist vielleicht der Ausdruck »Versicherungsverständige«
etwas schief gewählt ; aber sonst liegt die Sache nicht
so schlimm. Es gibt alle möglichen Prüfungen im Deutschen Reiche,
und es ist allgemein der Brauch, daß den Prüfungen von bestimmten
Anstalten eine gewisse Qualität beigemessen wird, und daß diejenigen,
welche jemand auf Grund von Studienzeugnissen anstellen wollen, sich
darüber klar sein oder erkundigen müssen, welcher Art diese Zeugnisse
sind, und welches die Voraussetzungen für die Zulassung zum
Examen sind. Jede Versicherungsanstalt konnte z. B. darüber informiert
sein, daß die Prüfung, welche die Studierenden des Versicherungsseminars
in Göttingen ablegen, zunächst nur den Nachweis
über die theoretische Beschäftigung mit den Grundlagen des Versicherungswesens
geben soll.
Was der Erwerb eines solchen Zeugnisses schaden soll, wenn
diesem nur die richtige Bedeutung beigelegt wird, ist aber nicht
einzusehen. M. H., ich glaube, es wird dieser Frage eine etwas zu
große Bedeutung beigelegt. Die Privatinstitute sind ja nicht gezwungen,
auf ein Diplom besonderen Wert zu legen. Allerdings
könnte eine gewisse Gefahr daraus erwachsen, daß, wenn an
mehreren Universitäten solche Prüfungen stattfinden, wie z. B. im
Göttinger Seminar für Versicherungswissenschaft, unter Umständen
Leute, die ein umfassenderes Fachexamen als Juristen oder Mathematiker
nicht machen können oder wollen, das Examen für Versicherungsverständige
ablegen, um wenigstens irgend ein Abschlußexamen
einer Universität in der Tasche zu haben. Da ist aber