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Debatte.
haben genug Zuhörer; aber da die Diplomprüfung keine Rechte
gibt, ist der Zudrang dazu kein irgendwie nennenswerter. Deshalb
glaube ich nicht, daß die Möglichkeit, solche Diplomprüfungen abzuhalten,
schadet und ganz überflüssig wäre. Jedenfalls für späterhin
nicht. Ich möchte nur daran erinnern, daß in dem Aufsichtsgesetz
vielfach von Sachverständigen, von Versicherungsverständigen die
Rede ist, welche die Richtigkeit von Reserveberechnungen usw. zu
bestätigen haben. Es scheint mir fraglich, ob nicht die Entwicklung
dahin drängt, daß gerade, soweit es sich um Versicherungsmathematiker,
welche technische Prüfungen vornehmen, handelt, späterhin
einmal verlangt wird, daß dieselben einen besonderen Nachweis über
ihre Befähigung beibringen. Wir haben nun einmal im lieben
Deutschen Reich eine Masse von Prüfungen, und so wird auch dafür
noch eine besondere Diplomprüfung in unseren Fächern ein geführt
werden.
Die Leitsätze lassen ferner meines Erachtens mit vollem Recht
die Frage, ob eine Zentralakademie gegründet werden soll oder nicht,
ganz außer Betracht. Sie sprechen nur von einer Zentralstelle,
welche als literarische Zentrale und Auskunftsstelle gedacht ist. Ich
glaube, wir sollten nicht darauf drängen, daß in dieser Beziehung
in den Leitsätzen noch irgendwelche bestimmte Punkte Aufnahme
finden. Wenn die Zentralakademie, wie sie Herr Prof. Ehrenberg
wünscht, in den Leitsätzen berücksichtigt wird, spielt, wie ich schon
andeutete, sofort wieder die Frage der Prüfung herein, und ich
erinnere daran, daß Herr Prof. Bohlmann bereits gesagt hat, es
soll in der Akademie eine Art Oberexamen stattfinden. In dieser
Beziehung aber sind die Ansichten der Versammlung entschieden
noch nicht genügend geklärt.
Es ist von mehreren Seiten darauf hingewiesen worden, daß
eine größere Beteiligung der Techniker, d. h. eigentlichen Versicherungspraktiker,
bei Erteilung des fach wissenschaftlichen Unterrichts
erwünscht wäre. M. H., auch das ist im Rahmen der vorgeschlagenen
Leitsätze ohnehin möglich und auch im Rahmen der
bereits bestehenden Einrichtungen. Wir haben in Frankfurt auch
schon Gelegenheit genommen, gelegentlich einige Herren aus der
Praxis zu bitten, in dem Versicherungsseminar Vorträge über ein
bestimmtes Thema zu halten. Ich meine, auch in dieser Richtung
sollte man keine bindenden Vorschriften auf stellen. Wir brauchen keine
bestimmte Vorschrift zu machen über die Art des Studienganges, der
vom Versicherungsfachmann gewählt werden soll, und keine bindende
Vorschrift darüber, wie Versicherungswissenschaft gelehrt werden
soll. In dieser Hinsicht treffen die allgemein gehaltenen Leitsätze
das Richtige. Die Praxis wird ersehen lassen, welche der vorhandenen
Bildungsstätten sich bewähren, wo Versicherungswissenschaft
richtig und zweckmäßig gelehrt wird, und wo genügende Rücksicht
auf die Praxis genommen ist; und wenn in den Leitsätzen verlangt
ist, daß eine enge Verbindung zwischen Theorie und Praxis gerade
auf dem Gebiete des versicherungswissenschaftlichen Unterrichts
stattfinden müsse, so stimme ich dem bei, und ich glaube, anders