Hagen, Dr. Ehrenberg.
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schäften sind bisher mit dem Zustand der Unwissenheit des Juristenstandes,
wie Sie es nennen, ausgekommen, aber nur deshalb, weil
sie unter dem Schutz der allgemeinen Versicherungsbedingungen
standen. Unter der Herrschaft des neuen Versicherungsvertragsgesetzes,
wenn der Entwurf Gesetz wird, wird das anders. Sie
werden sich dann daran gewöhnen müssen, in einer ganz anderen
Weise als bisher mit jedem einzelnen Versicherten im Prozesse sich
darüber auseinanderzusetzen, was der Betrieb der Versicherungstechnik
erfordert — ich erinnere nur an die Frage der Gefahrenumstände,
der Erhöhung einer Gefahr, des Verschuldens usw.
Dann werden wir nicht mehr mit dem bisherigen Zustand auskommen,
dann sind Sie genötigt, um den Versicherungsbetrieb
aufrechtzuerhalten, nicht nur unter den Richtern und Anwälten für
die Herstellung richtiger und vertiefter Begriffe über Versicherungstechnik
zu sorgen, sondern auch sich selber hineinzudenken in die
Anschauungen, von der aus der Richter an die Entscheidung einer
Streitsache herantritt und herantreten muß, also zu appellieren von
dem male informatus judex an den melius informatus judex.
Welchen Wert für dieses ersprießliche Zusammenwirken
von Juristen und Versicherungstechnikern der Deutsche
Verein für Versieh erungs wissen schaff hat, brauche ich
nicht weiter auszuführen; es ist mir eine Freude, daß ich dies
auch von unserrn Standpunkt aus einmal an dieser Stelle habe hervorheben
können.
Professor Dr. Ehrenberg-Göttingen :
Meine Herren, ich weiß wirklich nicht, ob ich den Ausdruck,
der eben moniert worden ist, gebraucht habe. Wenn ich ihn gebraucht
habe, so war er selbstverständlich nicht gegen den Richterstand
gerichtet, sondern gegen unsere Einrichtungen, die es dem
Richter nicht ermöglichen, diese Kenntnisse zu erwerben. Ich bin
selber Lehrer des Rechts und muß bekennen, daß die Einrichtung
unseres Studiums es uns nicht ermöglicht, dem Juristen solche
spezialwissenschaftlichen Kenntnisse zu verschaffen. Allerdings kann
ich unseren Studierenden der Rechte nicht den Vorwurf ersparen,
daß sie von den spärlichen Gelegenheiten dazu, die wir schon jetzt
haben, nicht den genügenden Gebrauch machen und später als
Richter — glänzende Ausnahmen selbstverständlich Vorbehalten
in der Regel sich in dieser Beziehung nicht so bewähren, wie sie
es könnten, wenn sie die nationalökonomischen Vorlesungen nicht
nur belegten, sondern auch regelmäßig besuchten. Aber ich muß
noch einmal betonen, mein Tadel richtet sich gegen die Einrichtungen,
die wir verbessern wollen, die es einem nicht ganz unbeträchtlichen
Teile des Richterstandes künftig ermöglichen sollen,
sich diese Kenntnis zu verschaffen, so daß bei jeder Regierung wie
bei jedem Landgericht wenigstens ein Fachmann vorhanden ist, bei
welchem die übrigen Mitglieder sich Rat und Belehrung holen
können; bei höheren Gerichten ist das ja wohl jetzt schon der Fall.
Also ich muß noch einmal wiederholen — wenn ich mißverstanden