II. Staatlicher Schutz der Unternehmer- und Arbeiterklasse.
51
Immerhin bedeutete diese Utopie für die Massen das neue Weltprinzip und
Evangelium, das sie mit mächtigen Impulseli erfüllte und in Bewegung versetzte.
Auf Grund des neu eingeführten a l l g e m e i n e n S t i m m r e ch t s, der V er eins-,
V e r s a m m l u n g s-. Preß- und Koalitionsfreiheit wurde dem arbeiten
den Volk die Möglichkeit gegeben, seine Interessen zu erkennen, und sich als ge
schlossener Stand in der Oeffentlichkeit Geltung zu verschaffen. So trat die soziale
Reform, die von den Handel- und Gewerbetreibenden bisher als eine akademische
Doktorfrage angesehen worden war, in ein beschleunigtes Tempo.
Von akademischer Seite, mie beispielsweise von W. Sombart, wird die ganze Sozialreform
als ein selbstverständliches Erzeugnis der proletarischen Reaktion gegen das Kapital angesehen.
Diese Annahme steht nüt den Tatsachen in Widerspruch. Allerdings trug zur Beschleunigung des
Tempos naturgemäß auch die Arbeiterbewegung in den sächsischen und rheinisch-westfälischen
Jndustriebezirken bei. Aber geschichtlich nachweisbar begann die ernstliche und tatkräftige Ein
leitung der sozialen Reform schon zu einer Zeit, wo von einer proletarischen Reaktion oder Be
wegung überhaupt noch gar nicht die Rede sein tonnte.
Schon damals fühlte man, daß man vor eitlem entscheidenden Wendepunkt
stand; über die Notwendigkeit einer tiefeingreifenden Reform und die Unvermeidlich
keit größerer Opfer herrschte Einmütigkeit zwischen der Regierung und der über
wältigenden Mehrheit der Nation. Besonders war man darin einig, daß gewisse
Klassen von Arbeitern, namentlich Kinder^ und Frauen, staatlich und durch Gesetz
geschützt lverdeu müßten. Selbst in Englattd und von der Manchesterschule, die sich
lauge Zeit dagegen gesträubt hatte, wurde dies nun unumwunden anerkannt. „So
ziale Reform oder soziale Revolution" wurde zur Parole. Nur war man sich bei der
ungeheuern Kompliziertheit des Problems weder liber das Ziel noch über den zu
beschreitenden Weg im Klaren. Bor allem fehlte es damals für die Frage, welche
Grenze den gesetzgeberischen Eingriffen zu ziehen sei, noch an jeglichem Anhaltspunkt.
So lange man sich noch mitten im Fluß der modernen Umgestaltung der Wirt
schafts- und Gesellschaftsordnung sowie der Arbeiterbewegung befand, war es nicht
möglich, ihre Tragweite und alle ihre Konsequenzen klar zu erfassen. Die Meinungen
]) Die Anfänge der Sozialpolitik liegen in den Bestrebungen für eine Regelung der
Kinderarbeit, und zwar gehen diese schon auf nahezu 200 Jahre zurück. Sie bewegten sich da
mals in einer unserem Fühlen entgegengesetzten Richtung und in einer Weise, vermöge deren
die Heranziehung einer nationalen Industrie, die soziale Frage und die gewerbliche Fortbildungs
schule miteinander in einen inneren Zusammenhang gebracht wurden. Seit den: Aufkommen
der Manufakturen im 18. Jahrhundert nämlich bildete es ein Problem der Staatswirtschaft das
Volk in größerem Maßstab zur Industrie heranzuziehen und zu erziehen. Den Physiokraten
schwebte dabei eine ausgedehnte Armen- und Kinderbeschäftigung vor, indem sie von der An-
f#uung ausgingen, ouf biefein Biege bie Bereits in großen Umrissen wwl
Frage gebannt werden könne. Als ein Mittel zur industriellen Heranbildung sah man die Ei -
führung der obligatorischen Volksgewerbeschule an, die als Unterbau eines weitver
zweigten technischen Unterrichtswesens dienen sollte. Auf diese Weise hofften die Physiotrat '
und Philantropen ein Humanitäts'ideal im Marie Antoinettenstil mit der lärmenden Fabrik
verbinden zu können. — Die Schwärmerei für die Kinderarbeit überdauerte den Zusammenbruck
der alten Verhältnisse. - Die praktische Grundlage für den Ausbau des gewerblichen Unterrickà
wesens faßte im Jahre 1833 Rebenius in seinem Werk über die technischen Lehranstalten -
sammen. 5U=