52 2. Abschnitt. Grundlegung u. Ausbau der Sozial- u. Wirtschaftspolitik.
gingen weit auseinander, je nachdem sie hervorgingen aus einer theoretischen (sozial
ethischen) Auffassung oder aus der Verfolgung agitatorischer Zwecke, oder aus der
praktischen Beurteilung der Verhältnisse und dein allen gebildeten und humanen Kreisen
eigenen Wohlwollen für die Arbeiter, das ebenfalls zur grundsätzlichen Anerkennung
der Notwendigkeit des Arbeiterschutzes geführt hatte. Wie in der Agrar- und Mittel
standsfrage, läßt sich auch, wie gesagt, in der Arbeiterfrage der Meinungsstreit auf
den Versuch, die mannigfaltigsten Bedrängnisse auf eine Formel zu bringen, sowie
auf die pessimistische Auffassung der Bedrängnisursachen zurückführen. Im Gegensatz
zu den pessimistisch-radikalen Lösungsversuchen drängte sich den objektiv Urteilenden,
nicht allein den Industriellen, denen die Opfer angesonnen wurden, sondern auch
allen, die aus der Praxis die Beziehungen zwischen dem Arbeiter- und Unternehmer-
stand kennen gelernt hatten, auf Grund ihrer genauen Kenntnis der Wirklichkeit und
der Vorbedingungen für den Bestand und die gesunde Entwicklung des wirtschaftlichen
Lebens, das lebhafte, wenn auch mehr instinktive Gefühl auf, daß es, sollten nicht
die Nächstbeteiligten eine schwere Schädigung erleiden, geboten sei, den unübersehbaren,
wenn auch vou den besten Absichten getragenen Forderungen der Sozialethik bestimmte
feste Grenzen zu stecken. Nach dem Gefühle der Sozialethik und Humanität kann
wohl ein ideales Endziel vorgezeichnet werden. Nur ist die Verfolgung eines solchen
mit einer doppelseitigen Gefahr verknüpft, nämlich mit der, daß a) sich dadurch die
Erwartungen der Bedrängten wie ihre Ansprüche an die Regierungshilfe, je entgegen
kommender sich letzterer erweist, umso rascher steigern; b) der Aufwand außer Ver
hältnis zu dem zu erwartenden Effekt zu stehen kommt.
Wie für jede wirtschaftliche Maßregel, muß auch hier die Abmessuug des Ver
hältnisses der Opfer zum Effekt, der disponiblen Mittel und des augenblicklich Er
reichbaren, sowie des damit zusammenhängenden Endpunktes, dem die Konsequenzen
zutreiben, den Ausschlag geben. Aus dieser Abwägung ergibt sich als Richtlinie für
die einzelnen Etappen, auf denen man sich diesem Ziel allmählich nähern kann, die
weitere Entfaltung der technischen und kommerziellen Leistungs- und Konkurrenz
fähigkeit, für welche der kulturelle Fortschritt und die Hebung des ganzen Standes
Vorbedingung ist. Bei dieser Abwägung kommt auch der individualistische Stand
punkt wieder zu seinem Rechte; ein System sozialpolitischer Maßregeln läßt sich mit
dem liberalen Konkurrenzprinzip sehr wohl vereinen, ja noch mehr: beide Prinzipien,
das der Konkurrenz und des Schutzes, müssen sich ständig und gegenseitig korrigieren
und durchdringen. Nur dadurch läßt sich die auch heute noch schwankende, unsicher
tastende Empirie durch eine exakte Sozialpolitik ersetzen.
Die reichsgesetzliche Regelung nahm folgenden Verlauf:
Den ersten Schritt unternahm der Bundesrat damit, daß er in den Jahren
1874 und 1875 Erhebungen über die Verhältnisse der Lehrlinge, Gesellen und Fabrik
arbeiter und über die Frauen- und Kinderarbeit in den Fabriken einleitete. Denn
bei allem Wohlwollen gegen die Arbeiter mußte die Regierung doch die ersten polizei
rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Einschreiten
haben: sichere Gewähr für die Kontrolle bei Erhaltung der Leistungs- und Konknrrenz-
fähigkeit der Industrie klarlegen.
Vom Jahre 1876 ab erfolgten die mancherlei Abänderungen der Gewerbe
ordnung, namentlich 1885 und 1891. Es handelte sich hauptsächlich um Bestimmungen