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Gedanke durch das ganze Gesetz, dass man die minder
leistungsfähigen Steuerzahler schonen und die leistungsfähigen
höher belasten solle, dass man also die Steuerlast
von den schwächeren auf die stärkeren
Schultern ab wälzen müsse.
In den folgenden Kapiteln soll nicht eine Darlegung
des ganzen, am 9. Juni 1899 zur Einführung gelangten
Gewerbesteuergesetzes gegeben werden, sondern es sollen
blos die Punkte erwähnt werden, in welchen eine wesentliche
Änderung der früheren Bestimmungen yorgenommen
wurde, mit besonderer Berücksichtigung derjenigen Neuerungen,
welche von einschneidender Wirkung auf die finanzpolitischen
oder wirtschaftlichen Verhältnisse waren.